
Zusammengesetzt aus den beiden Worten „Sex“ und „Extortion“ (zu Deutsch Erpressung) handelt es sich bei sogenannter „Sextortion“ um eine ganz spezielle Form des Betrugs. Polizei und Bundeskriminalamt warnen eindrücklich vor der sexuellen Erpressung, bei der zuvor Intimfotos über das Internet versendet wurden.
Wie läuft die perfide Betrugsmasche ab?
Sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene jeden Alters können Opfer der hinterhältigen Betrugsmasche werden. Die Täter setzen dabei auf die sexuelle Erpressung durch intimste Fotos und Videos, die ihre Opfer zuvor im Vertrauen und Gutglauben verschickt haben. So versendete unter anderem eine Frau aus Mecklenburg-Vorpommern einem Mann, den sie bereits Jahre zuvor über ein soziales Netzwerk kennengelernt hatte, Nacktfotos von sich. Durch den bereits seit mehreren Jahren bestehenden Kontakt vertraute sie dem Täter. Wenig später kam jedoch dann das böse Erwachen: Der Mann erpresste die Betroffene mit den intimen Aufnahmen. Um eine Veröffentlichung der Fotos zu verhindern, sollte Geld fließen. Vermutlich aus Druck, Angst und Scham kam die Frau der Aufforderung nach und schickte dem Täter Gutscheinkarten im Wert von insgesamt ca. 800 Euro. Obwohl die Betroffene zunächst der Aufforderung des Mannes nachkam, wandte sie sich dennoch an die Polizei und erstattete eine Anzeige. Beim sogenannten Sextortion werden die potenziellen Opfer demnach dazu überredet, intime Fotos oder Videos von sexuellen Handlungen aufzunehmen und zu verschicken. Dieses intime Material wird dann gegen sie verwendet, um an Geld zu gelangen.
Handelt es sich um einen Einzelfall?
Bei dem oben geschilderten Fall handelt es sich keineswegs um einen Einzelfall. Sextortion ist weitverbreitet und betrifft sowohl alle Geschlechter als auch Altersklassen. Auch ein junger Mann aus Bayern wurde Opfer der Betrugsmasche. Dieser hatte über das Internet Kontakt zu einer vermeintlich weiblichen Person. Nach dem Übersenden von Nacktfotos wurde von dem Mann ebenfalls Geld gefordert, andernfalls würden die intimen Bilder veröffentlicht werden. Genau wie bei der Frau aus Mecklenburg-Vorpommern ging auch dieses Opfer zunächst auf die Forderung ein und überwies mehrere hundert Euro. Als im späteren Verlauf erneut Geld gefordert wurde, wandte sich auch er glücklicherweise an die Polizei und erstattete Anzeige.
Wie kann man sich vor Sextortion schützen?
Um gar nicht erst Opfer der sexuellen Erpressung zu werden, wird vonseiten der Polizei und des Bundeskriminalamts ausdrücklich davon abgeraten, intime Aufnahmen über soziale Netzwerke, Messanger-Dienste oder Ähnliches zu versenden. Wer bereits Nacktfotos verschickt hat und nun mit diesen erpresst wird, sollte auf keinen Fall auf die Erpressung eingehen. Denn auch das Bezahlen der geforderten Summe garantiert nicht, dass die intimen Fotos im weiteren Verlauf nicht erneut für eine Erpressung eingesetzt werden. Im Gegenteil, wer einmal bezahlt, ist dennoch häufig weiteren Geldforderungen durch die Täter ausgesetzt. Die Betrüger sind weiterhin im Besitz der Nacktaufnahmen. Das Bundeskriminalamt spricht daher in diesem Zusammenhang auch von einem Kontrollverlust durch das Verschicken entsprechender Bilder. Unter dem Hashtag „dontsendit“ warnt das BKA insbesondere auch Jugendliche und Kinder. In diesen Fällen ist zusätzlich zu beachten, dass sich die Kinder und Jugendlichen möglicherweise selbst strafbar machen können. Denn nach aktueller Rechtslage handelt es sich bei Nacktaufnahmen von Personen unter 14 Jahren ohne Ausnahme um Kinderpornografie. Im Fall einer Erpressung sollte daher umgehend die Polizei eingeschaltet und eine Anzeige erstattet werden. Sämtliche Chatnachrichten sollten als Beweis gesichert und an die Ermittler übergeben werden.
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