Safer Internet Day 2024 – „Let´s talk about Porno! Pornografie im Netz

Safer Internet Day 2024 – „Let´s talk about Porno! Pornografie im Netz

Cyberangriffe nehmen seit Jahren immer weiter zu. Im Rahmen des diesjährigen Safer Internet Days, der morgen stattfindet, informiert die Polizei Niedersachsen unter anderem über die Gefahren des Identitätsmissbrauchs. Diesjähriger Schwerpunkt liegt dabei auf der Kinderpornografie im Internet: „Let´s talk about Porno! Pornografie im Netz!“. Durch Aufklärung soll auch bereits bei Jugendlichen und Kindern ein Bewusstsein für die Gefahren geschaffen werden, die online lauern.

Verbreitung von Kinderpornografie über gehackte Facebook-Konten

Cyberkriminelle nutzen gehackte Facebook-Accounts unter anderem dafür, um kinderpornografische Schriften zu verbreiten. Das Landeskriminalamt Niedersachsen informiert darüber, dass diese Straftat in den vergangenen beiden Jahren vermehrt aufgetreten ist. An die Zugangsdaten der Facebook-Konten gelangen die Täter dabei unter anderem durch sogenanntes Phishing. Nach Angaben der Polizei wurde allein im Jahr 2022 eine hohe dreistellige Anzahl entsprechender Fälle registriert. Im vergangenen Jahr lag die Zahl im unteren dreistelligen Bereich. Diese Angaben können sich jedoch noch verändern, da die Zahlen deutlichen Schwankungen unterliegen. Wie viele Fälle es wirklich gibt, in denen gehackte Facebook-Accounts zur Verbreitung kinderpornografischer Inhalte genutzt wurden, ist daher nicht genau bekannt. Dass die Anzahl der aufgenommenen Taten im Jahr 2023 deutlich geringer war, als 2022, ist jedoch nicht etwa auf einen Rückgang der Fälle zurückzuführen, sondern vielmehr auf geänderte Vorgehensweisen. Denn seither spielt die Upload-IP-Adresse die entscheidende Rolle. Wurden die Inhalte eindeutig nicht aus Deutschland hochgeladen, wird der Fall stattdessen an das Land übermittelt, aus welchem der Upload erfolgte. Nur Taten, in denen die Upload-IP-Adresse eindeutig nach Deutschland führt, werden noch an das BKA weitergeleitet. Hat Facebook Kenntnis über die Verbreitung von Kinderpornografie über geklaute Konten, meldet die zum Meta-Konzern gehörende Plattform dies an NCMEC (National Center für Missing & Exploited Children). Dabei handelt es sich um eine halbstaatliche Organisation, welche die deutschen Fälle direkt an das Bundeskriminalamt weiterleitet. Dieses wiederum leitet die Fälle an das jeweilige zuständige Landeskriminalamt weiter. Da die Kinderpornografie über die Facebook-Accounts verbreitet wurde, wird im ersten Schritt gegen die Inhaber der Accounts ermittelt. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen kann sich dies jedoch ändern, wenn festgestellt wird, dass das entsprechende Konto gehakt wurde.

Welche weiteren Gefahren lauern im Netz?

Gehackte Accounts, geklaute Identitäten und unbefugte Zugänge werden auch für weitere Straftaten genutzt. Bereits wenige private Informationen reichen beispielsweise aus, damit sich die Täter die Identität einer anderen Person aneignen können. In der heutigen Zeit, in der viele Personen sehr viele Informationen über soziale Netzwerke teilen, haben die Cyberkriminellen oft leichtes Spiel. Einigen Internetnutzern ist hierbei gar nicht bewusst, wie viel sie über das eigene Leben oder auch das Leben von Familie preisgeben. Die Täter haben es nicht nur auf die Accounts in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram abgesehen, sondern auch auf Messaging-Dienste. Über diese können sich Dritte ebenfalls einen unbefugten Zugang zu Sprachaufnahmen, Videos oder Bildern verschaffen. Nachrichtendienste wie WhatsApp oder Telegram werden dazu genutzt, um Geld von Kontakten der Betroffenen einzufordern. Zum Beispiel, indem eine Notsituation vorgetäuscht wird. Durch sogenannte Audio-Deepfakes sind entsprechende Betrugsmaschen immer schwerer als solche zu erkennen.

Wie kann man sich vor Identitätsdiebstahl schützen?

Die Polizei warnt eindringlich davor, zu viele private Informationen im Internet preiszugeben. Nutzer sollten daher so wenige Informationen wie möglich mit anderen teilen und sich zusätzlich durch eine 2-Faktor-Authentisierung schützen. Dies erschwert die unbefugte Übernahme eines Kontos durch Dritte und damit den Identitätsmissbrauch. Die 2-Faktor-Authentisierung sollte dabei sowohl für Accounts auf Social-Media-Plattformen als auch bei Messaging-Diensten verwendet werden. Neben einem starken Passwort, das ausschließlich für einen Zugang genutzt werden sollte, sind die Konten dann in etwa zusätzlich mit einem Fingerabdruck oder Code abgesichert. Geburtsdatum, die Adresse oder der Arbeitgeber haben im Netz nichts verloren. Ferner sollten Zugangsdaten nicht mit anderen geteilt werden – dennoch sollten sich Internetnutzer mit dem Thema des digitalen Nachlasses befassen. Geht das Handy verloren oder wurde geklaut, muss schnell gehandelt werden. Auch das Ausloggen aus den Plattformen und Diensten nach der Nutzung sollte nicht vergessen werden. Wer Opfer von Cybermobbing, Identitätsmissbrauch oder anderer Cyberkriminalität wird, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten – das ist auch online möglich. Wichtig ist, dass es sich bei Fotos, Videos, Chat-Verläufen oder anderen Dateien häufig um wichtige Beweismittel handelt, weshalb diese aufbewahrt werden sollten.

Aufklärung bei Kindern und Teenagern ist wichtig

Besonders wichtig ist auch die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen. Denn Smartphones gehören auch zum Alltag dieser Altersgruppen. Daher spricht die Polizeiliche Kriminalprävention anlässlich des Safer Internet Days auch explizit Jugendliche und Kinder an und gibt Tipps, wie sie sich besser vor Cybergrooming und anderen Gefahren im Netz schützen können. Bekanntermaßen sind genau junge Menschen online besonders häufig mit digitaler Gewalt konfrontiert. Oftmals wissen die Betroffenen nicht, wie sie mit sexuellen oder gewaltsamen Inhalten umgehen können. Die Website www.polizeifuerdich.de wurde speziell eingerichtet, um Kinder und Jugendliche zu informieren. Viele wissen zum Beispiel nicht, dass sie sich selbst durch Sexting oder das Versenden von intimen Bildern strafbar machen können. Denn sämtliche sexuelle Darstellungen von Kindern sind ohne Ausnahme verboten.

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