
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat Vodafone abgemahnt. Grund: Das Unternehmen behaupte weiterhin, Kunden müssten bei bestimmten Glasfaseranschlüssen zwingend das vom Anbieter oder Kooperationspartner bereitgestellte Glasfasermodem verwenden. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt dieses Vorgehen klar gegen das Prinzip der Endgerätefreiheit.
Endgerätefreiheit – längst gesetzlich verankert
Seit Jahren haben Verbraucher das Recht, selbst über die Wahl ihrer Router und Modems an ihrem Internetanschluss zu entscheiden. Der sogenannte „Routerzwang“ wurde bereits 2016 abgeschafft. Damals entschied die Politik zugunsten der Kunden: Netzbetreiber dürfen keine eigenen Geräte vorschreiben (Telespiegel 2016).
Auch die Rechtsprechung bestätigt dies regelmäßig. Der Bundesgerichtshof hat 2023 noch einmal klargemacht: Verbraucher dürfen frei wählen, welches Endgerät sie am Netz nutzen möchten – egal ob Kabel, DSL oder Glasfaser (Telespiegel 2023).
Probleme speziell beim Glasfaseranschluss
Während bei DSL- und Kabelanschlüssen die freie Gerätewahl weitgehend etabliert ist, kommt es beim Glasfaserausbau immer wieder zu Streit. Einige Anbieter behaupten, das Glasfasermodem müsse zwingend vom Netzbetreiber stammen – eine Praxis, die die Verbraucherzentrale schon mehrfach beanstandet hat (Telespiegel 2022).
Im Fall Vodafone betrifft dies insbesondere den geförderten Ausbau sowie Anschlüsse, die gemeinsam mit Kooperationspartnern realisiert werden. Hier sollen Kunden nach Angaben der Verbraucherschützer fälschlicherweise zum Einsatz eines bestimmten Anbieter-Modems gedrängt werden.
Weitere Fälle: Nordfriesen-Glasfaser
Vodafone ist nicht das erste Unternehmen, das ins Visier der Verbraucherschützer gerät. Bereits zuvor wurde die Nordfriesen-Glasfaser (net services GmbH & Co. KG) erfolgreich abgemahnt. Dort sollten Kunden beim Erstausbau zunächst zwingend ein Anbieter-Modem nutzen und mussten anschließend sogar einen kostenpflichtigen Service beauftragen, um eine eigene Hardware anschließen zu lassen.
Was Kunden wissen sollten
Die Verbraucherzentrale fordert, dass Anbieter schon beim Vertragsabschluss klar über die Wahlmöglichkeiten informieren:
- Kunden können eigene Router, eigene Glasfasermodem oder Kombigeräte einsetzen.
- Kombigeräte sind oft effizienter, da sie nur ein Gerät erfordern und weniger Strom verbrauchen.
- Mietgeräte der Anbieter sind meist teurer: Rechnet man die Mietkosten für zwei bis drei Jahre, übersteigen diese häufig den Kaufpreis eines eigenen Routers.
Das Argument, Mietgeräte würden bei Defekt kostenlos ersetzt, entkräftet die Verbraucherzentrale: Auch beim Kauf greift die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren – viele Hersteller bieten zudem freiwillige Garantien von bis zu fünf Jahren.
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