Entscheidungsfreiheit – Routerzwang ab heute aufgehoben

Entscheidungsfreiheit - Routerzwang ab heute aufgehoben

Internetkunden haben ab heute mehr Entscheidungsfreiheit. Denn mit dem sogenannten „Routergesetz“ (Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten) entfällt der Routerzwang für Internetkunden. Das heißt: Kunden können zukünftig selbst entscheiden, welches Gerät sie mit dem Hausanschluss verbinden, um Telefon und LAN/WLAN zu realisieren. Bisher konnten Internetanbieter ihren Kunden das Gerät vorschreiben. Besonders häufig war dies wegen spezieller technischer Konfigurationen bei Anbietern von Kabel-Internet der Fall. So erfreulich der Wegfall des Routerzwangs ist, steckt der Teufel im Detail.

Wegfall des Routerzwangs: Vorteile eines eigenen Routers

Matthias Machnig, Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, erklärt zum neuen Gesetz: „Mit dem Routergesetz schaffen wir nicht nur mehr Wettbewerb auf dem Gerätemarkt, sondern stärken auch die Souveränität und Selbstbestimmung der Verbraucher.“ Tatsächlich hat ein eigener Router viele Vorteile. Kunden können selbst über das gewünschte Gerät entscheiden. Damit fallen Mietgebühren und Rücksendungen nach Vertragsabschluss weg. Auch Updates der Software sind theoretisch schneller möglich. Ebenso profitieren Kunden häufig von mehr Leistungen, denn viele Anbieter haben einige Funktionen wie Internettelefonie bewusst unterdrückt. Durch die eigene Entscheidung für ein Gerät steigt grundsätzlich der Wettbewerb, was sich durch niedrigere Preise auszahlen soll.

Mögliche Probleme beim Austausch von Routern

Allerdings ist nun zunächst ein Abgleich der spezifischen technischen Eigenschaften der Router mit denen des Anschlusses erforderlich. Denn nicht jeder Router wird an jedem Anschluss funktionieren. Speziell ältere Geräte müssen nicht den Anforderungen des Kabel-Internets genügen. Zwar werden die Hersteller bestrebt sein, zukünftig möglichst alle Sonderfälle abzudecken, aber erst seit heute müssen die Internetanbieter ihre besonderen Spezifikationen veröffentlichen.

Für den Kunden, speziell bei Kabel-Anschlüssen, heißt das: Er muss seinen Internetanbieter fragen, ob ein bestimmtes Gerät am Anschluss überhaupt funktioniert und welche Zugangsdaten er benötigt. Um das herauszufinden, sind jeweils unterschiedliche Wege erforderlich. Kabel Deutschland/Vodafone hat angekündigt, dass Zugangsdaten und technische Details im Kunden-Account abrufbar sind. Bei Unitymedia ist ein Anruf bei der Hotline erforderlich, wobei MAC-Adresse und Seriennummer zur Hand sein müssen. Anschließend müssen in allen Fällen die Router selbst eingerichtet werden. Das dürfte so manchen Kunden vom eigenen Router abhalten. Hinzu kommt, dass zukünftig bei technischen Schwierigkeiten der Kunde zunächst selbst den Router überprüften muss. Der Techniker des Betreibers ist nicht mehr zuständig.

Wegfall des Routerzwangs nur für Neukunden?

Einige Anbieter gewähren nur Neukunden die Wahlfreiheit. Nutzer mit älteren Verträgen haben das Nachsehen oder müssen einen neuen Vertrag abschließen, womit sich die Laufzeit ggf. verlängert. Auch ein Anbieterwechsel ist möglich. Wer wechseln möchte, findet im telespiegel hier DSL-Tarife und hier Kabel-Internetbetreiber, die entsprechende Leistungen bieten.

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