Internetanschluss – zukünftig kein Routerzwang mehr

Internetanschluss – zukünftig kein Routerzwang mehr

Viele Kunden von DSL- und Kabelinternetanbietern wissen gar nicht, dass Sie einem Routerzwang unterliegen. Denn einige Anbieter bestehen darauf, dass nur eigene oder ganz bestimmte Geräte genutzt werden dürfen. Das bemerken viele Anschlussinhaber erst, wenn sie ein eigenes Gerät anschließen möchten. Diesen Routerzwang will die Bundesregierung nun aufheben. Das Kabinett beschloss einen Gesetzesentwurf, der den Kunden die freie Gerätewahl garantieren soll.

Das Gesetzesvorhaben – Kunden sollen wählen dürfen

Die Bundesregierung definiert in dem Gesetzestext den Begriff Zugang neu. Demnach wird der eigentliche Anschluss als sogenannter passiver Netzzugang bezeichnet. Das bedeutet konkret, dass der eigentliche Netzzugang anders als bisher vor dem ersten Endgerät am Anschluss endet. Zugleich werden Breitbandanschlussanbieter in die Pflicht genommen, ihre Zugangsdaten den Kunden mitzuteilen, sodass diese mit einem beliebigen Wunschgerät den Anschluss einrichten können. Bevor es soweit ist, muss das Gesetz jedoch erst durch die Instanzen. Außerdem wird eine Übergangsfrist erforderlich sein. Dennoch droht perspektivisch allen Anbietern ein Bußgeld, die ihre Kunden weiterhin zum Einsatz bestimmter Geräte zwingen wollen.

Der Hintergrund: Warum gibt es einen Routerzwang?

Dass es überhaupt soweit kommen muss, liegt an einer Entwicklung der letzten Jahre. Immer mehr DSL- und Kabelinternetanbieter geben ihren Kunden ein bestimmtes, teilweise bereits vorkonfiguriertes Gerät vor, das sie zu benutzen haben. So entsteht ein aktiver Netzzugang, der am zur Verfügung gestellten gerät endet. Mitunter wird dabei auch mit besondern technischen Spezifikationen argumentiert. Allerdings schafft das eine Abhängigkeit des Kunden von einzelnen Herstellern und auch die Hersteller selbst befinden sich in einer Abhängigkeit vom Internetanbieter. Daraus haben einige Anbieter sogar ein Geschäftsmodell entwickelt, bei dem bestimmte Geräte den Kunden gegen einen relativ hohen monatlichen Mietpreis zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Anbieter weder Zugangskonfigurationen weitergeben noch abweichende Konfigurationen anderer Geräte testen müssen.

Technisch gesehen gibt es keinen Grund, warum Kunden zum Einsatz bestimmter Geräte gezwungen werden sollen. Durch die Gesetzesänderung wird daher der Wettbewerb forciert und die Wahlfreiheit der Kunden untermauert. Einige Branchenverbände wie BREKO (Bundesverband Breitbandkommunikation) sehen diesem Gesetzesvorhaben in Stellungnahmen jedoch mit gemischten Gefühlen entgegen. Sie halten die Änderungen für einen unnötigen Eingriff in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit. Außerdem weist BREKO auf mögliche technische Probleme bei Anschlüssen hin, die per Vectoring beschleunigt sind. Der Bundesverband IT-Mittelstand hingegen begrüßt das Vorhaben, da der Routerzwang eine Wettbewerbsverzerrung bedeute.

Update 09.11.2015

Der Bundestag hat am Freitag nun die Abschaffung des Routerzwang beschlossen. Im Bundesrat regt sich jedoch noch Widerstand gegen diese entscheidende Änderung. Die Länderkammer kann jedoch nur den Vermittlungsausschuss anrufen, um gegebenenfalls noch Anpassungen an dem Gesetz zu bewirken. Kommt es dabei zu keiner Einigung, hat der Bundestag das letzte Wort und kann den Bundesrat überstimmen. Nach dieser letzten Hürde haben die Anbieter rund 6 Monate Zeit, administrativ und technisch die Voraussetzung für die Umsetzung des Gesetzes zu schaffen.

Update 27.11.2015

Jetzt hat auch der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs gebilligt. Dieser muss nun innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt von allen Internetanbietern umgesetzt werden.

Update 23.02.2016

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums entfällt der Routerzwang zum 1. August 2016. Diese Regelung tritt jedoch nur für Neukunden in Kraft, Bestandskunden werden voraussichtlich erst bei einer Vertragsänderung oder einem Anbieterwechsel davon profitieren. Durch den Wegfall des Routerzwang müssen Internetanbieter ihren Kunden zum Vertragsabschluss alle erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung stellen.

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