Irreführende Glasfaser-Werbung – Landgericht Koblenz verurteilt 1&1

Irreführende Glasfaser-Werbung - Landgericht Koblenz verurteilt 1&1

Das Landgericht Koblenz hat den Telekommunikationsanbieter 1&1 Telecommunication SE wegen irreführender Werbung für Glasfasertarife verurteilt (Urteil vom 16.09.2025, Aktenzeichen 3 HK O 69/24). Nach der Entscheidung darf das Unternehmen auf seiner Website nicht länger den Eindruck erwecken, dass ein echter Glasfaseranschluss verfügbar sei, wenn tatsächlich nur ein DSL-Anschluss über Kupferleitungen bereitgestellt wird.

Die irreführende Glasfaser-Werbung

Im Zentrum des Urteils stand die Werbeaussage „1&1 Glasfaser 50 – Verfügbarkeit prüfen“, bei der Interessenten nach Eingabe ihrer Adresse ein grünes Häkchen und die Meldung „Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar“ angezeigt wurde. Das Gericht stellte klar, dass der durchschnittliche Verbraucher in diesem Zusammenhang davon ausgehe, ein vollwertiger Glasfaseranschluss (FTTH – Fibre to the Home) sei gemeint. Tatsächlich handelte es sich jedoch nur um eine Vectoring-Variante, bei der die Glasfaserleitung lediglich bis zum Verteilerkasten reicht. Damit hat der Anbieter einen Wettbewerbsverstoß vollzogen.

Das Urteil

Das Gericht sprach dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht zu und untersagte 1&1, weiterhin auf diese Weise zu werben. Als Konsequenz muss das Unternehmen zudem 260 Euro Abmahnkosten zuzüglich Zinsen erstatten.

Die Richter betonten, dass die verwendete Begriffskombination „Glasfaser-DSL“ besonders täuschungsanfällig sei: Verbraucher könnten kaum unterscheiden, ob es sich um einen echten Glasfaseranschluss oder eine Mischform handelt. Eine „Aufklärung“ im Kleingedruckten reiche nicht aus, um die Irreführung aufzuheben.

Dieses Urteil des Landgerichts Koblenz zeigt erneut, wie sensibel Gerichte auf technisch komplexe, aber verbraucherrelevante Werbung reagieren, insbesondere wenn mit Zukunftstechnologien wie Glasfaser geworben wird. Auch weitere Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen sind bekannt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da 1&1 Berufung eingelegt hat (Az. 9 U 990/25).

Mehr Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
„Next Generation Emergency Call“ – neuer Notruf für Autos gestartet

„Next Generation Emergency Call“

Neuer Notruf für Autos gestartet

Mit NG eCall startet eine neue Generation des automatischen Notrufsystems in Autos. Dank moderner Mobilfunknetze werden Standort- und Unfalldaten schneller übertragen. Hierdurch soll für eine präzisere und zuverlässigere Hilfe bei Unfällen gesorgt werden. […]

Handytarife weltweit verglichen – Deutschland in der Spitzengruppe

Handytarife weltweit verglichen 

Deutschland in der Spitzengruppe

Kleine Datentarife schon ab rund drei Euro, viel Auswahl für schmale Budgets und hohe Geschwindigkeiten ohne Aufpreis: Eine neue internationale Studie zeigt, warum Deutschland bei günstigen Mobilfunktarifen zur Spitzengruppe zählt – und wo andere Länder deutlich teurer sind. […]