Irreführende Telefontricks – Wie Klarmobil Kunden in Abofallen lockt

Irreführende Telefontricks - Wie Klarmobil Kunden in Abofallen lockt

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat gegen den Mobilfunkanbieter klarmobil GmbH eine Abmahnung wegen aggressiver und irreführender Telefonwerbung ausgesprochen. Hintergrund ist ein Fall, in dem einem Kunden ohne sein Wissen und ohne wirksame Zustimmung kostenpflichtige Zusatzabos aufgedrückt wurden – und das in einer Masche, die leider Schule macht.

Vertrauensbruch am Telefon

Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale, beschreibt das typische Vorgehen: Per Cold Call bieten „freundliche“ Mitarbeiter vermeintlich nur kostenlose Infomaterialien an. Kaum ist das „Ja“ zu dieser Zusendung gefallen, ist auf der nächsten Rechnung ein laufendes Abo zu finden, für das monatlich Geld abgebucht wird – ohne dass jemals eine eindeutige Vertragserklärung abgegeben wurde.

Der konkrete Fall

Ein niedersächsischer Kunde erhielt am Telefon das Angebot, für je 9,99 € pro Monat eine Hörbuch-App und einen Virenschutz zu buchen. Versprochen war: Erst nach Erhalt detaillierter Unterlagen per E‑Mail entscheide man sich. Stattdessen fand der Verbraucher noch am selben Tag eine Auftragsbestätigung in seinem Online-Postfach vor und wurde nach Ablauf einer „Probezeit“ munter zur Kasse gebeten.

Mit Virenangst zum Abschluss gedrängt

Besonders perfide: Im Rahmen einer angeblichen Virenwarnung gab sich der Anrufer als Klarmobil-Mitarbeiter aus und behauptete, ein heimtückischer Computervirus breite sich „rasch in den Klarmobil-Servern“ aus und rufe unbemerkt kostenpflichtige Auslandsgespräche hervor. Um Kunden davor zu schützen, müsse man nun alle Verträge mit einem Virenschutz-Abo nachrüsten – eine frei erfundene Story, die nur eins bezweckt: die Verunsicherung und damit Abzocke der User.

Rechtlich unhaltbar

Nach deutschem Vertragsrecht ist eine Vereinbarung nur bindend, wenn ein Angebot ausdrücklich angenommen wird. Ein bloßes Einverständnis zur Zusendung von Unterlagen reicht nicht aus. Die Verbraucherzentrale macht deutlich: Wer unsicher ist, muss sich schriftliche Vertragsunterlagen geben lassen und in Ruhe prüfen – Druck und irreführende Behauptungen am Telefon sind rechtswidrig.

Was Betroffene jetzt tun können

  • Reklamation beim Anbieter: Forderung nach Löschung des ungewollten Abos und Rückerstattung der Beiträge.
  • Beratung suchen: Lokale Verbraucherzentralen bieten Hilfe vor Ort, telefonisch und per Video.
  • Musterbrief nutzen: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung, um sich gegen Handy-Abos zu wehren: verbraucherzentrale‑niedersachsen.de/musterbrief-handyabos.

Fazit:
Solche Telefonmaschen nagen am Vertrauen zwischen Kunden und Anbietern. Klarmobil muss jetzt mit einer Abmahnung rechnen – und alle Verbraucher sollten wachsam sein, wenn am anderen Ende der Leitung das Schnäppchen zu gut klingt, um wahr zu sein.

Quellen:
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Angeblicher Virus-Hoax bei Klarmobil“ auf Telespiegel

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Illegale CBD-Plattform – Gericht stellt Handel ohne Genehmigung fest

Illegale CBD-Plattform

Gericht stellt Handel ohne Genehmigung fest

Ein Urteil des Augsburger Amtsgerichts zeigt, dass der Handel mit Cannabis ohne Genehmigung auch weiterhin strafbar bleibt. Ein Online-Plattformbetreiber muss 450 000 Euro zurückzahlen. Auch nach der Teillegalisierung gelten strenge Regeln für Verkauf, Besitz und Anbau in Deutschland. […]

Das Google Pixel 10a

Das Google Pixel 10a

Das bietet das neue Mittelklasse-Smartphone

Mit dem Pixel 10a bringt Google ein leistungsstarkes Mittelklasse-Smartphone auf den Markt. Inklusive KI-Funktionen, einem hellen 6,3 Zoll Display, robustem Design und sieben Jahren Updates. Für 9a-Besitzer lohnt sich der Umstieg jedoch kaum. […]

Website-Sicherheit 2026 - Was jetzt wirklich wichtig ist

Website-Sicherheit 2026

Was jetzt wirklich wichtig ist

Welche Sicherheitsstandards gelten 2026 für Internet-Plattformen? Von TLS 1.3 über NIS-2 und DSGVO bis zu Multi-Faktor-Authentifizierung, DDoS-Schutz und KI-Monitoring – ein Überblick über essenzielle Maßnahmen für Betreiber. […]