
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat gegen den Mobilfunkanbieter klarmobil GmbH eine Abmahnung wegen aggressiver und irreführender Telefonwerbung ausgesprochen. Hintergrund ist ein Fall, in dem einem Kunden ohne sein Wissen und ohne wirksame Zustimmung kostenpflichtige Zusatzabos aufgedrückt wurden – und das in einer Masche, die leider Schule macht.
Vertrauensbruch am Telefon
Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale, beschreibt das typische Vorgehen: Per Cold Call bieten „freundliche“ Mitarbeiter vermeintlich nur kostenlose Infomaterialien an. Kaum ist das „Ja“ zu dieser Zusendung gefallen, ist auf der nächsten Rechnung ein laufendes Abo zu finden, für das monatlich Geld abgebucht wird – ohne dass jemals eine eindeutige Vertragserklärung abgegeben wurde.
Der konkrete Fall
Ein niedersächsischer Kunde erhielt am Telefon das Angebot, für je 9,99 € pro Monat eine Hörbuch-App und einen Virenschutz zu buchen. Versprochen war: Erst nach Erhalt detaillierter Unterlagen per E‑Mail entscheide man sich. Stattdessen fand der Verbraucher noch am selben Tag eine Auftragsbestätigung in seinem Online-Postfach vor und wurde nach Ablauf einer „Probezeit“ munter zur Kasse gebeten.
Mit Virenangst zum Abschluss gedrängt
Besonders perfide: Im Rahmen einer angeblichen Virenwarnung gab sich der Anrufer als Klarmobil-Mitarbeiter aus und behauptete, ein heimtückischer Computervirus breite sich „rasch in den Klarmobil-Servern“ aus und rufe unbemerkt kostenpflichtige Auslandsgespräche hervor. Um Kunden davor zu schützen, müsse man nun alle Verträge mit einem Virenschutz-Abo nachrüsten – eine frei erfundene Story, die nur eins bezweckt: die Verunsicherung und damit Abzocke der User.
Rechtlich unhaltbar
Nach deutschem Vertragsrecht ist eine Vereinbarung nur bindend, wenn ein Angebot ausdrücklich angenommen wird. Ein bloßes Einverständnis zur Zusendung von Unterlagen reicht nicht aus. Die Verbraucherzentrale macht deutlich: Wer unsicher ist, muss sich schriftliche Vertragsunterlagen geben lassen und in Ruhe prüfen – Druck und irreführende Behauptungen am Telefon sind rechtswidrig.
Was Betroffene jetzt tun können
- Reklamation beim Anbieter: Forderung nach Löschung des ungewollten Abos und Rückerstattung der Beiträge.
- Beratung suchen: Lokale Verbraucherzentralen bieten Hilfe vor Ort, telefonisch und per Video.
- Musterbrief nutzen: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung, um sich gegen Handy-Abos zu wehren: verbraucherzentrale‑niedersachsen.de/musterbrief-handyabos.
Fazit:
Solche Telefonmaschen nagen am Vertrauen zwischen Kunden und Anbietern. Klarmobil muss jetzt mit einer Abmahnung rechnen – und alle Verbraucher sollten wachsam sein, wenn am anderen Ende der Leitung das Schnäppchen zu gut klingt, um wahr zu sein.
Quellen:
Verbraucherzentrale Niedersachsen
„Angeblicher Virus-Hoax bei Klarmobil“ auf Telespiegel
Hinterlasse jetzt einen Kommentar