Novelle des BKA-Gesetz

Novelle des BKA-Gesetz

Verständigung auf umfangreiches Kompetenz-Paket

Das Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKA-Gesetz) regelt die Aufgaben, Befugnisse und Bestimmungen des Bundeskriminalamtes. Die ursprüngliche Fassung des BKA-Gesetzes aus dem Jahre 1951 wurde […]

Über Bundeskriminalamt

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist die höchste deutsche Polizeibehörde und ist dem Bundesministerium des Innern unterstellt. Es erfüllt polizeiliche und ermittlungstechnische Aufgaben im Bereich des Verbrechens und internationaler Kriminalität. Zu deren Aufgabengebiet gehört sich mit schwerwiegenden Fällen wie Terrorismus, organisierter Kriminalität, Cyber-Kriminalität und Ausländerkriminalität.
Daneben sammelt und analysiert das Bundeskriminalamt zudem Daten zu kriminalitätsrelevanten Themen und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Polizeibehörden in Deutschland.

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