Über Hessisches Landesarbeitsgericht

Das Hessische Landesarbeitsgericht mit Sitz in Frankfurt am Main ist das höchste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit im Bundesland Hessen. Es entscheidet insbesondere über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der hessischen Arbeitsgerichte. Die Senate sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem sowie zwei ehrenamtlichen Richtern aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen besetzt. Gegen seine Entscheidungen kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden.

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