Aktuelle Nachrichten & Hintergründe zu Hessisches Landesarbeitsgericht
FahrradlieferantenGericht bestätigt Anspruch auf Fahrrad und HandyDas Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass einem Fahrradlieferanten ein verkehrstüchtiges Rad sowie ein internetfähiges Handy durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies seien wichtige Arbeitsmittel zur Tätigkeitsausübung. […] UrteilEntlassung wegen übermäßiger Nutzung des Diensthandys gerechtfertigtEin Angestellter nutzte sein Diensthandy fast ausschließlich für private Zwecke. Das hatte die Kündigung des Arbeitgebers ohne vorherige Abmahnung zur Folge. Das Landesarbeitsgericht in Frankfurt urteilte, dass die Kündigung gerechtfertigt ist. […] | Über Hessisches Landesarbeitsgericht Das Hessische Landesarbeitsgericht mit Sitz in Frankfurt am Main ist das höchste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit im Bundesland Hessen. Es entscheidet insbesondere über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der hessischen Arbeitsgerichte. Die Senate sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem sowie zwei ehrenamtlichen Richtern aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen besetzt. Gegen seine Entscheidungen kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden.
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