Aktuelle Nachrichten & Hintergründe zu Landesarbeitsgericht Köln
LAG-UrteilBeweislast für Zugang einer E-Mail liegt beim AbsenderDas Landesarbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass der Absender einer E-Mail die volle Beweislast dafür trägt, dass die Mail auch tatsächlich bei dem Empfänger eingegangen ist. Daher trägt auch der Absender das Risiko, dass eine E-Mail eventuell nicht ankommt. […] UrteilPrivatnutzung Internet am Arbeitsplatz, Kündigung ist rechtensDas Landesarbeitsgericht in Köln wies die Berufung eines Klägers zurück. Das Gericht kam wie die vorherige Instanz zur Entscheidung, dass die private Nutzung eines dienstlichen Laptops einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt. […] UrteilFacebook-Fotos dürfen privat genutzt werdenDas Landesarbeitsgericht Köln urteilte (Az.: 2 Sa 861/13) am 19. Januar 2015 zur privaten Nutzung von auf Facebook veröffentlichten Fotos. Demnach ist eine private Nutzung und Vervielfältigung sowie das Zeigen gegenüber Dritten erlaubt, wenn die Fotos weder widerrechtlich entstanden, noch widerrechtlich veröffentlicht wurden. […] UrteilVerdacht auf Verkauf von Firmeneigentum ausreichend für KündigungManchmal reicht der dringende Verdacht, dass ein Angestellter Firmeneigentum gestohlen und z.B. bei eBay verkauft haben könnte. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist dann eventuell rechtmäßig, urteilte das Landesarbeitsgericht Köln. […] UrteilPrivate Telefon- und Internet-Nutzung am Arbeitsplatz ist nicht generell verbotenDas Landesarbeitsgericht Köln musste darüber entscheiden, in welchem Umfang private Nutzung von Telefon und Internet an dem Arbeitsplatz zulässig sind, wenn kein Verbot des Arbeitgebers vorliegt. […] | Über Landesarbeitsgericht Köln Das Landesarbeitsgericht Köln ist eines von drei Landesarbeitsgerichten in Nordrhein-Westfalen und zuständig für Berufungen und Beschwerden aus den Arbeitsgerichten der Region. Es entscheidet in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, etwa zu Kündigungen, Tarifverträgen oder Mitbestimmung. Sitz des Gerichts ist Köln, wo es als zweite Instanz die Rechtsprechung in Arbeitsangelegenheiten bündelt.
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