Sperre des Mobilfunkanschlusses - In diesem Fall rechtswidrig

Sperre des Mobilfunkanschlusses

In diesem Fall rechtswidrig

Ein Mobilfunknutzer wurde durch strafbares Handeln dazu animiert, eine 0190-Servicenummer anzurufen. Der Mobilfunkanbieter verlangte die Begleichung der nicht unerheblichen Kosten und sperrte den Anschluss des Kunden sowohl für ankommende als auch für abgehende Gespräche.

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