Überwachen und Abhören von Handys

Telefon überwachen, Handy Überwachung & abhören

Wie kann die Polizei, eine andere Behörde oder schlimmstenfalls Kriminelle ein Mobiltelefon abhören und ein Handy überwachen? Was für Voraussetzungen sind für eine Telefonüberwachung bzw. Handy Überwachung notwendig?

Generell kann jedes Handy von den Behörden überwacht werden, somit ist auch Abhören möglich. Aufgrund der deutschen Gesetze haben Behörden eine Befugnis zur Handyortung jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen und auch nur nach richterlicher Genehmigung bei schweren Straftaten möglich. Doch die Ermittlung des Standortes ist auch notwendig, wenn die Position eines in Not geratener Menschen festgestellt werden muss oder bestimmte Dienste der Netzanbieter genutzt werden sollen, unter anderem die Rettungsstelle per SMS zu informieren. Selbstverständlich können die Möglichkeiten der Telefonüberwachung aber auch von Kriminellen genutzt werden.

SIM-Karte in der Funkzelle

Das wichtigste Element zum Überwachen und Abhören eines Handys ist die SIM-Karte. Dort werden alle benötigten Daten des Nutzers, wie zum Beispiel die Rufnummer, gespeichert. Diese wird von den Ermittlern zum Abhören eines Handys benötigt. Daher nutzen Kriminelle häufig gestohlene oder auf einen anderen Namen registrierte Telefonkarten.
Netzbetreiber können bis auf wenige hundert Meter genau erkennen, wo sich das eingebuchte Handy befindet. Wird das Mobiltelefon genutzt, kann gemessen werden, wie lange das Signal von dem Gerät bis zu der nächsten Basisstation des Mobilfunkanbieters benötigt. (Auch werden in dem GSM-Mobilfunknetz an eine bestimmte Rufnummer versandte Befehle zum Abruf von Informationen wie Standort und Netzaktivität benutzt. Den Erhalt einer solchen stillen SMS bemerkt der Handybesitzer nicht.) Technisch ist es möglich, genauer zu erkennen, wo sich das benutzte Handy befindet. Zum Beispiel könnte der Sender mithilfe der umliegenden Basisstationen besser lokalisiert werden. Da das Netz von Basisstationen im ländlichen Bereich nicht ganz so engmaschig ist und deshalb die Funkzellen größer sind, sind Messungsergebnisse bei dem Handy überwachen im städtischen Bereich genauer.

Funkzellenabfrage / Funkzellenüberwachung

Die Ermittlungsbehörden können auf die vom Netzbetreiber gesammelten Daten zugreifen. Dazu ist grundsätzlich laut Gesetz ein Richterbeschluss erforderlich. Allerdings soll diese sogenannte Funkzellenabfrage nur ein letztes Mittel in der Bekämpfung schwerer Verbrechen sein. In der Praxis zeigt sich jedoch seit Jahren ein deutlicher Anstieg der Funkzellenabfragen.

Per Funkzellenabfrage können die Ermittler umfangreiche Daten beim Netzbetreiber abfragen: Name, persönliche Angaben des Nutzers, Verbindungsdaten innerhalb eines Zeitraums und die erfassten Funkzellen mit Zeitangabe. Daraus lassen sich insbesondere minutiöse Bewegungsprofile rekonstruieren. Verdächtige können so ggf. überführt werden.

Es geraten aber auch Unschuldige in den Blick der Ermittler. Denn alle Geräte von Gesprächs- und Kommunikationspartner von Verdächtigen können ebenfalls ausgewertet werden. Damit ist eine sehr engmaschige Überwachung auch ohne stille SMS möglich, die einen schweren Eingriff in die vom Gesetz besonders geschützte Privatsphäre bedeutet. Daher müssen die Ermittler die Betroffenen grundsätzlich über die Datenerhebung informieren, was in der Praxis aber nur bei einem engen Kontakt der Betroffenen mit den Verdächtigen geschieht.

IMSI-Catcher gaukelt Basistation vor

Ist die Rufnummer des zu überwachenden Telefon nicht bekannt, müssen schwerere Geschütze aufgefahren werden. Dabei hilft dann ein IMSI-Catcher. Dieses recht teure Gerät kann Handys in einem Umkreis von etwa 100 Metern lokalisieren. Der Name IMSI-Catcher stammt von seiner Funktion: Er ermittelt die „International Mobile Subscriber Identity“ eingeschalteter Handys, die auf der eingelegten SIM-Karte weltweit einmalige Kennzahl. Anhand dieser Ziffern können die Ermittler die Telefonnummer und die Verbindungsdaten des Handynutzers bei dem jeweiligen Netzbetreiber abfragen.
Ferner kann der IMSI-Catcher auch die jeweilige IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity) des benutzten Handys feststellen. Diese weltweit einmalige Gerätenummer des Handys kann auch dann den Verdächtigen entlarven, wenn dieser zwar die SIM-Karte wechselt, aber dasselbe Handy benutzt.
Um das verdächtige Handy abzuhören, wird in der Nähe der überwachten Person der IMSI-Catcher aufgestellt, der dem jeweiligen Mobiltelefon eine nahe Basisstation eines Mobilfunknetzes simuliert. Wichtig ist zudem, dass sich jedes Handy immer in die nächstgelegene Basisstation einbucht. Damit wird dem Handy die jeweils bestmögliche Verbindung ermöglicht. Also bucht sich das abgehörte Handy automatisch in den IMSI-Catcher ein, dieser leitet das jeweilige Gespräch nach einem Mitschnitt an die nächste Basisstation weiter.

Heimlich installierte Software und Apps

Auf dem Mobiltelefon installierte Software – sogenannte Spy Apps – können ebenfalls der Überwachung dienen, aber auch standortbezogene Dienste ermöglichen. Moderne Mobiltelefone, die Smartphones, bieten weitreichendere Möglichkeiten der Telefonüberwachung als frühere Handys. Aufgrund ihres großen Leistungsumfangs ist eine metergenaue Standort-Überwachung per GPS möglich. Mit der integrierten Kamera kann eine Videoüberwachung erfolgen. Über den mobilen Internetzugang können Daten auf Server in dem Internet oder von außerhalb auf das Gerät gesendet werden. Generell kann die Tatsache, dass Smartphones eher kleine Computer als pure Telefone sind, in Verbindung mit der entsprechenden Software oder App nicht nur der Einsatzsatzzentrale bei einem Notruf, sondern auch bei der Terrorismusbekämpfung und Verbrechensbekämpfung helfen. Im ungünstigsten Fall erden die Möglichkeiten aber von Kriminellen ausgenutzt, die heimlich Software auf dem Telefon installiert haben.

Bundestrojaner

Im Juni 2017 stimmte der Bundestag einem Gesetz zu, der den Bundestrojaner zum Abhören verschlüsselter Kommunikation erlaubt. Die Behörden setzten dabei bisher unbekannte Programme ein, die vor dem Verschlüsseln oder nach dem Entschlüsseln die vormals gesicherte Kommunikation auf dem Endgerät mitlesen. Vermutlich nutzt der Bundestrojaner dabei auch Sicherheitslücken in Betriebssystemen und Programmen aus, um überhaupt auf das Gerät aufgespielt werden zu können. Auch wenn die genaue Funktionsweise des Bundestrojaners noch unbekannt ist, ist die eigene Kommunikation auf Computern und Handys zukünftig auch bei einer starken Verschlüsselung nicht mehr sicher.

Ist die Smartphone-Überwachung von Mitarbeitern legal?

Handy überwachenEin Arbeitgeber darf nicht einfach mithilfe einer Spionage-Software überprüfen, wofür das Dienst-Smartphone verwendet wird. Eine Überwachung darf stets ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wie beispielsweise dem Bundesdatenschutzgesetz erfolgen. Grundsätzlich ist daher die Überwachung eines Mitarbeiters nur dann erlaubt, wenn dieser von seinem Arbeitgeber ausdrücklich über die Handyüberwachung und die Installation der Spy-Software informiert wurde und zustimmt. Andernfalls müssen die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen durch ein Gesetz genehmigt werden. Steht dem Mitarbeiter ein Diensthandy zur Verfügung, das auch privat genutzt werden darf, ist spying nicht erlaubt. Denn bei einer Anrufüberwachung müssen immer beide Seiten, sowohl der Anrufer als auch der Angerufene, einer Überwachung oder Aufzeichnung zustimmen. Dies ist bei privaten Gesprächen kaum möglich. Die Abhörung von Telefonaten ist daher grundsätzlich nicht erlaubt, wenn nicht beide Parteien ihr ausdrückliches Einverständnis hierfür geben.

Dürfen Eltern das Smartphone des Kindes überwachen?

Heutzutage besitzen bereits viele Kinder ein eigenes Smartphone. Um die Handynutzung des Kindes besser im Blick zu behalten, können Eltern auf eine Handyüberwachung zurückgreifen. Spezielle Apps ermöglichen etwa eine Standortbestimmung, das Festlegen einer Bildschirmzeit oder auch das Einsehen von sämtlichen Aktivitäten auf dem Smartphone. Die heimliche Überwachung eines Smartphones ist grundsätzlich nicht erlaubt, doch hier gibt es eine Ausnahme: Eltern dürfen das Handy ihres Kindes überwachen, solange dieses noch minderjährig ist. Dies ergibt sich aus dem Schutzrecht und der Fürsorgepflicht für das Kind. Obwohl es demnach legal ist, sollten Eltern das Spying stets mit ihrem Kind besprechen, um einen Vertrauensbruch zu vermeiden. Denn auch ein Kind hat das Recht auf eine informationelle Selbstbestimmung. Um die Smartphone-Nutzung zu überwachen, können spezielle Kinderschutzapps eingesetzt werden. Sowohl Android als auch iOS bieten hierfür Möglichkeiten: Google Family Link und die Kinderschutzfunktionen des Betriebssystems Apple iOS. Zudem stehen weitere Kinderschutzapps zur Verfügung, wie beispielsweise:

  • eyeZy
  • Kaspersky Safe Kids
  • McAfee Safe Family
  • Salfeld Kindersicherung
  • Norton Family
  • JusProg Jugendschutzprogramm

Hinweis vom telespiegel

Wenn das Handy verloren oder gestohlen wurde und dadurch die SIM-Karte abhandengekommen ist, sollte die SIM-Karte zu dem eigenen Schutz sofort von dem Mobilfunkanbieter gesperrt werden. Wenn eine alte Karte nicht mehr benötigt wird, sollte unbedingt der darauf befindlichen Chip unbrauchbar gemacht werden. Bei dem Verkauf einer SIM-Karte ist auf die Umregistrierung der SIM-Karte auf den neuen Besitzer bei dem jeweiligen Mobilfunkanbieter zu bestehen.