Telefonnummern Identifizieren (MCID) – Fangschaltung

Fangschaltung

Wenn ein Unbekannter mit Telefonanrufen belästigt oder straftatrelevante Äußerungen (Stalking, Erpressung, unerwünschtes Telefonmarketing etc.) tätigt, kann es sinnvoll sein, den Anrufer zu identifizieren. Früher war dies mit einer sogenannten Fangschaltung möglich. Diese Technik ist aber inzwischen veraltet und in allen Telefonnetzen durch das Telefonnummern Identifizieren, die Malicious Call Identification (MCID), abgelöst. Der Begriff Fangschaltung wird umgangssprachlich allerdings immer noch für dieses Vorgehen genutzt.

Fangschaltung im gesamten Telefonnetz

Das Identifizieren eines Anrufes ist im digitalen Telefonnetz auch bei aktivierter Rufnummernunterdrückung (CLIR) möglich. Dabei sind allerdings strenge gesetzliche Vorgaben zu beachten, die im Telekommunikationsgesetz geregelt sind. Grundsätzlich ist es nicht nur technisch möglich, sondern auch im Einzelfall sehr sinnvoll, das Verfahren einer Fangschaltung mit dem Identifizieren anzuwenden. Denn dieses trägt bei Erfolg nicht nur dazu bei, einen Anrufer rückverfolgen zu können, sondern die so gewonnenen Beweismittel sind im Zuge eines Strafverfahrens auch grundsätzlich rechtskräftig.

Nur auf Antrag

Obwohl die Telefonnetze (Festnetz und Mobilfunknetz aller Anbieter) in Deutschland MCID technisch ermöglichen müssen, ist diese Technik vor dem Hintergrund des Datenschutzes nicht freigeschaltet. Um den Dienst anwenden zu können, ist ein Antrag bei dem eigenen Telefondienstanbieter zu stellen. Mit diesem Antrag müssen die Gründe genannt werden, die das Identifizieren notwendig machen. In der Regel müssen diese strafrechtlich relevant sein. Das Leistungsmerkmal ist kostenpflichtig und von einem geeigneten Endgerät abhängig.

Wie funktioniert Telefonnummern Identifizieren (MCID)?

Ist das Identifizieren freigeschaltet, werden folgende Daten vom Telefonanbieter gespeichert: Rufnummer des Anrufers und des Angerufenen, Datum und Uhrzeit sowie Gesprächslänge. Die genaue Vorgehensweise beim MCID-Verfahren für den Angerufenen ist unterschiedlich und hängt vom jeweiligen Telefondienstanbieter ab. Bei einigen Anbietern müssen die Angerufenen das Telefonnummern Identifizieren bei Bedarf vor, während oder nach dem Gespräch aktivieren, indem sie beispielsweise bestimmte Tastenkombinationen drücken. Bei anderen Telefondienstanbietern werden grundsätzlich alle Anrufe oder sogar Anrufversuche protokolliert. In diesem Sinne passt der alte Begriff Fangschaltung für das Identifizieren noch immer.

Welche Relevanz die Daten durch eine Fangschaltung durch das Identifizieren vor Gericht haben, ist vom Einzelfall abhängig. Wird das Leistungsmerkmal MCID allerdings genutzt, um unerwünschte Werbeanrufe von Call-Centern zu unterbinden, reicht eine einmalige Aufzeichnung der Anrufdaten in der Regel nicht aus. Hier sollten die Angerufenen wenigstens drei Anrufe durch Identifizieren zur gleichen Quelle zurückverfolgen.