Datenschutzerklärung teilweise unwirksam – Vzbv gewinnt gegen Google

Datenschutzerklärung teilweise unwirksam - Vzbv gewinnt gegen Google

Bereits seit einigen Jahren steht der Suchmaschinen-Riese Google auf Grund seines Datenschutzes in massiver Kritik. Der Internet-Gigant sammelt unverhältnismäßig viele private Daten seiner Nutzer. Nun hat die Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich gegen den Google-Konzern vor dem Berliner Kammergericht geklagt.

Die Kritik an der Datenschutzerklärung

Das Berliner Kammergericht kam zu dem Entschluss, dass die Datenschutzerklärung, die von Google in dem Jahr 2012 genutzt wurde, teilweise rechtswidrig ist. Viele der Klauseln, die sowohl in der Datenschutzerklärung als auch in den Nutzungsbedingungen des Suchmaschinen-Riesen zu finden sind, sind laut Gerichtsurteil unwirksam. Google verwendet bis heute, trotz massiver Kritik, einige der untersagten Klauseln in der gleichen oder aber in ähnlicher Form. Dabei verstoßen zahlreiche Klauseln gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Internet-Gigant behielt sich unter anderem das Recht vor, die personenbezogenen Daten der Nutzer ohne deren erforderliche Zustimmung zu verwenden.

Die Datenschutzerklärung von 2012

In der Datenschutzerklärung gestand sich der US-amerikanische Konzern unter anderem ein umfangreiches Recht ein, die personenbezogenen Daten der Nutzer zu Erheben und diese auch zu Nutzen. Hierzu zählt unter anderem die Erfassung von gerätespezifischen Informationen oder Standorten der Verbraucher. Zusätzlich wurden unzählige persönlichen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft. Die Datenschutzerklärung sieht sogar vor, dass eine Weitergabe der persönlichen Kundendaten an andere Unternehmen möglich ist.

Verstoß gegen die DSGVO

Das Kammergericht in Berlin kam nun zu dem Entschluss, dass viele Teile der Datenschutzerklärung deutlich gegen die DSGVO verstoßen. Denn um persönliche Nutzerdaten verwenden zu können, wird eine eindeutige Zustimmung des Kunden benötigt. Das Gericht merkte an, dass hierfür nicht ausreiche, dass der Verbraucher einfach nur bestätige, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben. Das Kammergericht kritisierte darüber hinaus, dass die Datenschutzerklärung des Internet-Riesen sehr verschachtelt und kaum verständlich formuliert sei. Aus diesem Grund wurden nun 13 Klausel aus der Datenschutzerklärung sowie 12 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen für unwirksam erklärt. Vor diesem Urteil, hatte bereits in erster Instanz das Landgericht Berlin der Anklage der Verbraucherzentrale Bundesverband in allen Punkten zugestimmt. Das Kammergericht fällte das Urteil bereits am 21.03., es ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Urteil sind die genauen Gründe für den Erfolg der Klage nachzulesen. Der Suchmaschinen-Riese hat mittlerweile eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.

Das fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband

Die Vzbv fordert den Google-Konzern dazu auf, die Themen Datenschutz und Verbraucherrechte endlich ernst zu nehmen. Aus diesem Grund werden faire und vor allem transparente Bedingungen für den Verbraucher gefordert.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Samsung Galaxy Z Fold 8 & Fold 8 Ultra – das sind die neuen Modelle

Samsung Galaxy Z Fold 8 & Fold 8 Ultra

Das sind die neuen Modelle

Mit dem Galaxy Z Fold 8, dem Fold 8 Ultra und dem Galaxy Z Flip 8 stellt Samsung seine neue Foldable-Generation vor. Im Fokus stehen leichtere Gehäuse, leistungsstarke Hardware, verbesserte Kameras und zahlreiche neue Funktionen. […]

WhatsApp macht die Handynummer unsichtbar – die Benutzernamen kommen

WhatsApp macht die Handynummer unsichtbar

Die Benutzernamen kommen

Künftig können WhatsApp-Nutzer statt ihrer Telefonnummer einen Benutzernamen verwenden. Die Neuerung schützt die Privatsphäre, birgt aber auch neue Risiken. Andere Messenger wie Signal, Telegram und Co. bieten die Funktion bereits an. […]

Wichtiges BGH-Urteil – Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Wichtiges BGH-Urteil

Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich der Kündigung dienen darf. Zusätzliche Angebote wie Vertragsunterbrechungen oder Werbehinweise verstoßen gegen § 312k BGB und sind unzulässig. […]

BKA zerschlägt Phishing-Plattform Kratos – 200 Server abgeschaltet

BKA zerschlägt weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“

Hunderttausende Opfer betroffen

Gemeinsam mit US-Ermittlern hat das BKA die weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“ zerschlagen. Mehr als 200 Server wurden abgeschaltet, der mutmaßliche Administrator in Indonesien festgenommen und Hunderttausende potenzielle Opfer geschützt. […]

Freude schlägt Herzen - die beliebtesten Emojis der Deutschen

Freude schlägt Herzen

Das sind die beliebtesten Emojis der Deutschen

Lachen statt Herzen: Die Deutschen setzen in ihren Chats vor allem auf gute Laune. Eine aktuelle Bitkom-Umfrage zum World Emoji Day zeigt außerdem, wie selbstverständlich Emojis inzwischen zum digitalen Alltag gehören – und warum sie trotzdem manchmal für Missverständnisse sorgen. […]