Googles neue Datenschutzerklärung – Verbraucherzentralen mahnen Internetkonzern ab

Googles neue Datenschutzerklärung

Zum 01. März 2012 hat Google die Datenschutzerklärungen der meisten seiner Dienste vereinheitlicht. In den neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Internetkonzerns wurden mehr als 60 unterschiedliche Richtlinien zusammengefasst. Nutzer können die Google-Dienste nicht mehr verwenden, ohne die neuen Bedingungen zu akzeptieren. Die Dienste sollen dadurch künftig besser miteinander verknüpft werden können und einen besseren Service bieten, begründet Google diese Änderung. Der Konzern habe so auch die Möglichkeit, genauere Profile seiner Nutzer zu erstellen und dadurch beispielsweise personalisiertere Werbung ausliefern zu können, mahnen Datenschützer. Zudem seien die Formulierungen der neuen Datenschutzerklärung zu schwammig. Dem Nutzer werde zu ungenau genannt, wozu er da eigentlich seine Zustimmung erteile.

Ausdrucksweisen wie „unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft„ und Google erfasse „möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten„ rufen auch bei den deutschen Verbraucherzentralen Unmut hervor. „Zudem werden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss.„, klagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Die neuen Datenschutzerklärungen seien nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht rechtskonform. Auch die neuen Nutzungsbedingungen schränken die Verbraucher unverhältnismäßig ein, erklärt der vzbv. Große Teile der neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen seien somit rechtswidrig. Deshalb habe der Bundesverband der Verbraucherzentralen den Internetkonzern Google abgemahnt. Der habe nun bis zum 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Usern, die die Google-Dienste weiterhin verwenden möchten, sich aber wegen der neuen Bedingungen Sorgen machen, geben die Verbraucherschützer Tipps. Sie raten, ihre Daten auf verschiedene Unternehmen zu verteilen, indem möglichst die Dienste unterschiedlicher Unternehmen verwendet werden. Vor der Nutzung der Suchmaschine Google sollten sich Nutzer von ihren Google-Konten abmelden. Sie sollten die Surf-Historie in ihren Browsern deaktivieren, ebenso den Verlauf bei YouTube und und den in ihrem Google-Account unter google.com/history. Zudem gibt es das wenig bekannte Dashboard unter google.com/dashboard, in dem Einstellungen des persönlichen Googlekontos vorgenommen werden können.

Viele Internet-Firmen haben auch technische Möglichkeiten, Nutzerdaten zu sammeln, zusammenzufassen und auszuwerten. Das sollte den Nutzern bekannt sein. Jedoch können nur die Daten erhoben werden, die der Nutzer von sich preisgibt. Welche und wieviele das sind, muss deshalb jeder Nutzer für sich entscheiden.

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