Googles neue Datenschutzerklärung – Verbraucherzentralen mahnen Internetkonzern ab

Googles neue Datenschutzerklärung

Zum 01. März 2012 hat Google die Datenschutzerklärungen der meisten seiner Dienste vereinheitlicht. In den neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Internetkonzerns wurden mehr als 60 unterschiedliche Richtlinien zusammengefasst. Nutzer können die Google-Dienste nicht mehr verwenden, ohne die neuen Bedingungen zu akzeptieren. Die Dienste sollen dadurch künftig besser miteinander verknüpft werden können und einen besseren Service bieten, begründet Google diese Änderung. Der Konzern habe so auch die Möglichkeit, genauere Profile seiner Nutzer zu erstellen und dadurch beispielsweise personalisiertere Werbung ausliefern zu können, mahnen Datenschützer. Zudem seien die Formulierungen der neuen Datenschutzerklärung zu schwammig. Dem Nutzer werde zu ungenau genannt, wozu er da eigentlich seine Zustimmung erteile.

Ausdrucksweisen wie „unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft„ und Google erfasse „möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten„ rufen auch bei den deutschen Verbraucherzentralen Unmut hervor. „Zudem werden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss.„, klagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Die neuen Datenschutzerklärungen seien nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht rechtskonform. Auch die neuen Nutzungsbedingungen schränken die Verbraucher unverhältnismäßig ein, erklärt der vzbv. Große Teile der neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen seien somit rechtswidrig. Deshalb habe der Bundesverband der Verbraucherzentralen den Internetkonzern Google abgemahnt. Der habe nun bis zum 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Usern, die die Google-Dienste weiterhin verwenden möchten, sich aber wegen der neuen Bedingungen Sorgen machen, geben die Verbraucherschützer Tipps. Sie raten, ihre Daten auf verschiedene Unternehmen zu verteilen, indem möglichst die Dienste unterschiedlicher Unternehmen verwendet werden. Vor der Nutzung der Suchmaschine Google sollten sich Nutzer von ihren Google-Konten abmelden. Sie sollten die Surf-Historie in ihren Browsern deaktivieren, ebenso den Verlauf bei YouTube und und den in ihrem Google-Account unter google.com/history. Zudem gibt es das wenig bekannte Dashboard unter google.com/dashboard, in dem Einstellungen des persönlichen Googlekontos vorgenommen werden können.

Viele Internet-Firmen haben auch technische Möglichkeiten, Nutzerdaten zu sammeln, zusammenzufassen und auszuwerten. Das sollte den Nutzern bekannt sein. Jedoch können nur die Daten erhoben werden, die der Nutzer von sich preisgibt. Welche und wieviele das sind, muss deshalb jeder Nutzer für sich entscheiden.

Weitere Informationen

Sicherheit im Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]