Datenschutzerklärung teilweise unwirksam – Vzbv gewinnt gegen Google

Datenschutzerklärung teilweise unwirksam - Vzbv gewinnt gegen Google

Bereits seit einigen Jahren steht der Suchmaschinen-Riese Google auf Grund seines Datenschutzes in massiver Kritik. Der Internet-Gigant sammelt unverhältnismäßig viele private Daten seiner Nutzer. Nun hat die Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich gegen den Google-Konzern vor dem Berliner Kammergericht geklagt.

Die Kritik an der Datenschutzerklärung

Das Berliner Kammergericht kam zu dem Entschluss, dass die Datenschutzerklärung, die von Google in dem Jahr 2012 genutzt wurde, teilweise rechtswidrig ist. Viele der Klauseln, die sowohl in der Datenschutzerklärung als auch in den Nutzungsbedingungen des Suchmaschinen-Riesen zu finden sind, sind laut Gerichtsurteil unwirksam. Google verwendet bis heute, trotz massiver Kritik, einige der untersagten Klauseln in der gleichen oder aber in ähnlicher Form. Dabei verstoßen zahlreiche Klauseln gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Internet-Gigant behielt sich unter anderem das Recht vor, die personenbezogenen Daten der Nutzer ohne deren erforderliche Zustimmung zu verwenden.

Die Datenschutzerklärung von 2012

In der Datenschutzerklärung gestand sich der US-amerikanische Konzern unter anderem ein umfangreiches Recht ein, die personenbezogenen Daten der Nutzer zu Erheben und diese auch zu Nutzen. Hierzu zählt unter anderem die Erfassung von gerätespezifischen Informationen oder Standorten der Verbraucher. Zusätzlich wurden unzählige persönlichen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft. Die Datenschutzerklärung sieht sogar vor, dass eine Weitergabe der persönlichen Kundendaten an andere Unternehmen möglich ist.

Verstoß gegen die DSGVO

Das Kammergericht in Berlin kam nun zu dem Entschluss, dass viele Teile der Datenschutzerklärung deutlich gegen die DSGVO verstoßen. Denn um persönliche Nutzerdaten verwenden zu können, wird eine eindeutige Zustimmung des Kunden benötigt. Das Gericht merkte an, dass hierfür nicht ausreiche, dass der Verbraucher einfach nur bestätige, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben. Das Kammergericht kritisierte darüber hinaus, dass die Datenschutzerklärung des Internet-Riesen sehr verschachtelt und kaum verständlich formuliert sei. Aus diesem Grund wurden nun 13 Klausel aus der Datenschutzerklärung sowie 12 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen für unwirksam erklärt. Vor diesem Urteil, hatte bereits in erster Instanz das Landgericht Berlin der Anklage der Verbraucherzentrale Bundesverband in allen Punkten zugestimmt. Das Kammergericht fällte das Urteil bereits am 21.03., es ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Urteil sind die genauen Gründe für den Erfolg der Klage nachzulesen. Der Suchmaschinen-Riese hat mittlerweile eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.

Das fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband

Die Vzbv fordert den Google-Konzern dazu auf, die Themen Datenschutz und Verbraucherrechte endlich ernst zu nehmen. Aus diesem Grund werden faire und vor allem transparente Bedingungen für den Verbraucher gefordert.

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