Neues Gesetz – Mehr Schutz vor Drohungen und Beleidigungen im Internet

Neues Gesetz – mehr Schutz vor Drohungen und Beleidigungen im Netz

Hasskommentare und Bedrohungen im Netz sind weit verbreitet. Viele Nutzer verstecken sich hinter der Anonymität in dem scheinbar rechtsfreien Raum. Dies ändert sich nun mit einem neuen Gesetz der Bundesregierung. Die neuen Regelungen verbessern den Schutz vor Beleidigungen und Drohungen in Onlinenetzwerken. „Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter und effektiver verfolgt“, erklärt Justizministerin Christine Lambrecht. Neben der Bekämpfung der Hasskriminalität und des Rechtsextremismus, sieht das Gesetz auch einen verbesserten Schutz für Kommunalpolitiker vor, die von Nachstellungen durch andere Personen betroffen sind.

Soziale Netzwerke müssen das BKA informieren

In Zukunft besteht für soziale Netzwerke wie Twitter, Facebook und Co. die Verpflichtung, bestimmte Posts umgehend dem Bundeskriminalamt zu melden. Insbesondere Beiträge mit folgenden Inhalten müssen künftig gemeldet werden:

  • Gewaltdarstellungen
  • Androhungen von Straftaten
  • Mord- sowie Vergewaltigungsdrohungen
  • Verbreitung von Aufnahmen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs
  • Vorbereitung einer terroristischen Tat
  • Volksverhetzung
  • Neonazi-Propaganda

Bislang mussten die sozialen Netzwerke die entsprechenden Posts lediglich löschen. Im neuen Gesetz ist festgeschrieben, dass die Androhung von sexuellen Übergriffen oder Körperverletzung im Netz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden kann, da es sich jedoch um eine Straftat handelt. Ebenso mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren können in Zukunft Beleidigungen belangt werden. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren muss künftig derjenige rechnen, der mit Vergewaltigung oder Mord droht. Kommt ein soziales Netzwerk seiner Verpflichtung nicht nach, kann ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro verhängt werden. Beim Bundeskriminalamt wurde eine neue Stelle eingerichtet, welche in Zukunft entsprechende Postings sowie die IP-Adressen deren Urheber sammelt.

Die Abfrage von Passwörtern

Das neue Gesetz ermöglicht zudem, dass zuständige Behörden bei besonders schweren Straftaten die Abfrage von Passwörtern nach einem Richterbeschluss verlangen dürfen. Zu besonders schweren Straftaten gehören unter anderem Terrorismus oder Tötungsdelikte. Passwörter, die bei den Anbietern verschlüsselt sind, werden auch verschlüsselt übermittelt.

Mehr Schutz für Kommunalpolitiker

Das neue Gesetz sieht zudem den besonderen Schutz von Kommunalpolitikern vor, indem diese jetzt unter Paragraf 188 StGB gestellt werden. Hierin ist festgeschrieben, dass sowohl die üble Nachrede als auch die Verleumdung einer Person des politischen Lebens mit einer Freiheitsstrafe zu bestrafen ist. Bisher zählten hierzu insbesondere Bundes- und Landespolitiker. In der Vergangenheit machten mehrere Anschläge auf Kommunalpolitiker deutlich, dass auch Politiker auf Kommunalebene unter einen besonderen Schutz gestellt werden müssen.

Auskunftssperre für Politiker, Ehrenamtler und Journalisten

Weiteren Schutz für Kommunalpolitiker sowie Ehrenamtler und Journalisten bietet die neue Regelung, dass eine Auskunftssperre über deren Daten im Melderegister leichter zu erwirken ist als bisher. Bislang musste eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit vorliegen, um eine zweijährige Auskunftssperre zu erwirken. Das neue Gesetz legt fest, dass eine solche Sperre auch bei Bedrohungen, unbefugten Nachstellungen oder Beleidigungen möglich ist. Dies gilt für Personen, die verstärkten Anfeindungen durch ihre berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit ausgesetzt sind.

Strafverschärfung durch antisemitische Motive

Liegt einer Straftat ein antisemitisches Motiv zugrunde, wirkt dies nun strafverschärfend. Diese Regelung ist eine Reaktion auf den Anstieg von antisemitischen Straftaten, die seit 2013 um 40 Prozent zunahmen.

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