Irreführende Glasfaser-Werbung – Landgericht Koblenz verurteilt 1&1

Irreführende Glasfaser-Werbung - Landgericht Koblenz verurteilt 1&1

Das Landgericht Koblenz hat den Telekommunikationsanbieter 1&1 Telecommunication SE wegen irreführender Werbung für Glasfasertarife verurteilt (Urteil vom 16.09.2025, Aktenzeichen 3 HK O 69/24). Nach der Entscheidung darf das Unternehmen auf seiner Website nicht länger den Eindruck erwecken, dass ein echter Glasfaseranschluss verfügbar sei, wenn tatsächlich nur ein DSL-Anschluss über Kupferleitungen bereitgestellt wird.

Die irreführende Glasfaser-Werbung

Im Zentrum des Urteils stand die Werbeaussage „1&1 Glasfaser 50 – Verfügbarkeit prüfen“, bei der Interessenten nach Eingabe ihrer Adresse ein grünes Häkchen und die Meldung „Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar“ angezeigt wurde. Das Gericht stellte klar, dass der durchschnittliche Verbraucher in diesem Zusammenhang davon ausgehe, ein vollwertiger Glasfaseranschluss (FTTH – Fibre to the Home) sei gemeint. Tatsächlich handelte es sich jedoch nur um eine Vectoring-Variante, bei der die Glasfaserleitung lediglich bis zum Verteilerkasten reicht. Damit hat der Anbieter einen Wettbewerbsverstoß vollzogen.

Das Urteil

Das Gericht sprach dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht zu und untersagte 1&1, weiterhin auf diese Weise zu werben. Als Konsequenz muss das Unternehmen zudem 260 Euro Abmahnkosten zuzüglich Zinsen erstatten.

Die Richter betonten, dass die verwendete Begriffskombination „Glasfaser-DSL“ besonders täuschungsanfällig sei: Verbraucher könnten kaum unterscheiden, ob es sich um einen echten Glasfaseranschluss oder eine Mischform handelt. Eine „Aufklärung“ im Kleingedruckten reiche nicht aus, um die Irreführung aufzuheben.

Dieses Urteil des Landgerichts Koblenz zeigt erneut, wie sensibel Gerichte auf technisch komplexe, aber verbraucherrelevante Werbung reagieren, insbesondere wenn mit Zukunftstechnologien wie Glasfaser geworben wird. Auch weitere Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen sind bekannt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da 1&1 Berufung eingelegt hat (Az. 9 U 990/25).

Mehr Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Umzug mit DSL-Vertrag? – warum 1&1 jetzt massiv in der Kritik steht

Umzug mit DSL-Vertrag?

Warum 1&1 jetzt massiv in der Kritik steht

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat 1&1 abgemahnt. Kunden sollen bei einem Umzug häufig zu neuen DSL-Verträgen gedrängt worden sein. Zudem stehen irreführende Angaben zur Sonderkündigung und zu Verbraucherrechten in der Kritik. […]

Digitale Welt – Simulierte Gerichtsfälle zeigen Schattenseiten

Digitale Welt

Simulierte Gerichtsfälle zeigen Schattenseiten

Kinderfotos im Internet und riskante Sicherheitsprüfungen standen im Mittelpunkt des diesjährigen Simulationsgerichts. Die fiktiven Fälle zeigen, welche rechtlichen Folgen Datenschutzverstöße und Fehler in der Cybersicherheitsforschung haben können. […]

Versteckte Windows-Datenbank speichert Verlauf – so wird sie gelöscht

Versteckte Windows-Datenbank speichert Verlauf

So wird sie gelöscht

Das Löschen des Browserverlaufs reicht oft nicht aus. Windows führt zusätzlich eine versteckte Liste besuchter Webseiten im DNS-Cache. Mit wenigen Befehlen lässt sich die Datenbank anzeigen und vollständig leeren. […]

Achtung: Neue Phishing-Falle – selbst 2FA-Nutzer sind jetzt gefährdet

Achtung: Neue Phishing-Falle

Selbst 2FA-Nutzer sind jetzt gefährdet

Sicherheitsforscher warnen vor einer neuen Generation von Phishing-Angriffen. Kriminelle stehlen keine Passwörter mehr, sondern bringen User dazu, Zugriffe selbst zu autorisieren. Dadurch können sogar Konten mit Zwei-Faktoren-Authentifizierung kompromittiert werden. […]