Urteil – Gericht stoppt irreführende Abo-Verlängerung bei Virenschutz

Gericht stoppt irreführende Abo-Verlängerung bei Virenschutz

Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 52 O 394/25) hat eine verbreitete Praxis im Markt für Antiviren-Software deutlich gerügt: Die einseitige Verlängerung eines bereits gekündigten Abonnements ist unzulässig und irreführend. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen den Anbieter NortonLifeLock.

Im konkreten Fall hatte eine Kundin ihr Virenschutz-Abo ordnungsgemäß beendet – erhielt jedoch anschließend eine E-Mail mit dem Hinweis, ihr Abonnement sei „kostenlos um 30 Tage verlängert“ worden. Gleichzeitig wurde ein neues, kostenpflichtiges Jahresabo in Aussicht gestellt, das sich automatisch für rund 105 Euro verlängern sollte.

Das Gericht stellte klar: Diese Kommunikation ist irreführend. Sie erwecke den falschen Eindruck, der Anbieter könne einen bereits beendeten Vertrag eigenständig fortsetzen.

Verbraucherschützer sehen systematisches Problem

Für Verbraucherschützer ist der Fall kein Einzelfall. Immer wieder berichten Kund:innen von ähnlichen Versuchen, gekündigte Verträge durch scheinbar harmlose Hinweise oder „kostenlose Verlängerungen“ wiederzubeleben.

Besonders kritisch: In der E-Mail war zwar ein Abbestell-Link enthalten – dieser führte jedoch zu einer Seite, auf der ein Widerspruch gegen weitere Nachrichten gar nicht möglich war. Auch darin sah das Gericht einen Verstoß, unter anderem gegen Datenschutzvorgaben.

Die Botschaft des Urteils ist eindeutig: Unternehmen dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass Verträge ohne aktive Zustimmung der Kunden fortgeführt werden.

Was das Urteil für Verbraucher bedeutet

Das Urteil stärkt die Position von Verbraucher:innen im digitalen Abo-Markt erheblich. Es verdeutlicht:

  • Eine Kündigung beendet den Vertrag wirksam – Anbieter dürfen ihn nicht einseitig „reaktivieren“.
  • Irreführende Kommunikation ist unzulässig, auch wenn sie formal wie ein Angebot wirkt.
  • Transparenzpflichten gelten auch bei Verlängerungen und Werbe-E-Mails.

Gerade bei Software-Abos, die oft automatisch verlängert werden, sollten Nutzer:innen dennoch wachsam bleiben und Vertragsbedingungen genau prüfen.

Gute Antiviren-Software muss nicht teuer sein

Der Fall wirft auch eine grundsätzliche Frage auf: Wie sinnvoll sind kostenpflichtige Virenschutz-Abos überhaupt? Viele IT-Sicherheitsexperten weisen darauf hin, dass leistungsfähige Antivirenlösungen inzwischen auch kostenlos verfügbar sind – etwa integrierte Schutzprogramme moderner Betriebssysteme oder seriöse Freeware-Angebote. Diese bieten für die meisten Privatanwender bereits ein solides Sicherheitsniveau. Kostenpflichtige Programme können zusätzliche Funktionen liefern, sind aber keineswegs immer notwendig. Verbraucher sollten daher prüfen, ob sie ein Abo wirklich brauchen – oder ob eine kostenlose Lösung ausreicht.

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