Urteil – EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung

Urteil - EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung

Heute Vormittag, am 08.04.2014, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt (C-293/12 und C-594/12). In der Begründung erklärten die Richter: „Sie beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt.„ Damit muss auch das geplante deutsche Gesetzgebungsverfahren neu aufgerollt werden.

Nach einer EU-Richtlinie müssen Telekommunikationsdaten wie Verbindungsdaten, IP-Adressen und ähnliche Angaben mindestens sechs, höchstens 24 Monate gespeichert werden. Ziel ist es, dass nationale Sicherheitsbehörden bei Gefahr oder Verdachtsmomenten auf diese Daten zugreifen können, um Verbrechen aufzuklären oder sogar zu verhindern. Irische und österreichische Rechtsinstanzen hatten den EuGH angerufen, um die Gültigkeit der Richtlinie zu prüfen.

Der Europäische Gerichtshof rügte die Richtlinie deutlich und warf den Gesetzgebern ein Überschreiten des Grundsatzes der Wahrung der Verhältnismäßigkeit vor. Denn aus den Daten ließen sich sehr genau Gewohnheiten, Tagesabläufe und das soziale Umfeld von Telekommunikationsteilnehmern ableiten. Hier sehen die Richter einen „besonders schwerwiegenden Eingriff der Richtlinie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten„. Weiterhin kritisierten die Richter, dass die Richtlinie keine Bestimmungen enthält, die den Eingriff in die Grundrechte auf das absolut Notwendige beschränkt. In diesem Zusammenhang weist der Europäische Gerichtshof auch darauf hin, dass weder eine Vorschrift zum Speichern der Daten im EU-Gebiet, noch ein Schutz vor Missbrauch, noch ein Kriterium für den Zugang zu den Daten in der Richtlinie enthalten ist.

Mit diesem deutlichen Urteil müssen die EU und ihre Mitgliedsstaaten die Vorratsdatenspeicherung neu regeln. Damit ist auch das geplante deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorerst vom Tisch. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte dieses bis zur Klärung der Frage gestoppt, ob die derzeitige EU-Richtlinie rechtmäßig sei. Die große Koalition wird hier nachbessern müssen und den Gesetzentwurf dem Richterspruch aus Brüssel anpassen müssen.

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