
Telekommunikationskunden sollen einfach den Anbieter wechseln können. Nur so kann ein Wettbewerb zwischen den Unternehmen stattfinden. Das beinhaltet die Vorgabe, dass die Unterbrechung der Leitung beim Wechsel zwischen dem alten und dem neuen Anbieter nur einen Tag dauern darf. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu Verzögerungen, die Kunden teilweise mehrere Tage oder länger auf einen Telefonanschluss warten lassen. Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Aussagen nun gegen drei Mobilfunkunternehmen ein Bußgeld von insgesamt 225.000 Euro verhängt. Grund: Diese hatten gegen ihre Pflichten eines unterbrechungsfreien Anschlusses beim Wechseln verstoßen.
Jochen Herrmann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt dazu: „Die drei Anbieter haben wiederholt ihre gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Verbraucher waren so längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt. Dies ist ein Zustand, den wir nicht akzeptieren.„ Zusätzlich zu dem Bußgeld gegen drei größere Anbieter hat die Bundesnetzagentur gegen einen weiteren Wettbewerber das Verfahren eröffnet.
Die Bundesnetzagentur ist verantwortlich für die Überwachung des Wettbewerbs im Telekommunikationsbereich. Ein Aspekt, der im Mittelpunkt steht, ist der einfache Wechsel für den Endkunden und damit der Wettbewerb. Immer wieder unterlaufen einzelne Unternehmen aber die Vorgaben und verkomplizieren für den Kunden, Telefon- und Internetanbieter zu wechseln. Betroffene Kunden können in solchen Fällen eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Diese teilte heute mit, dass rund 70 Prozent der Beschwerden auf die vier sanktionierten Unternehmen fallen. Allein im vergangenen Jahr gab es rund 4.500 Beschwerden.
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