Internetanschluss – zukünftig kein Routerzwang mehr

Internetanschluss – zukünftig kein Routerzwang mehr

Viele Kunden von DSL- und Kabelinternetanbietern wissen gar nicht, dass Sie einem Routerzwang unterliegen. Denn einige Anbieter bestehen darauf, dass nur eigene oder ganz bestimmte Geräte genutzt werden dürfen. Das bemerken viele Anschlussinhaber erst, wenn sie ein eigenes Gerät anschließen möchten. Diesen Routerzwang will die Bundesregierung nun aufheben. Das Kabinett beschloss einen Gesetzesentwurf, der den Kunden die freie Gerätewahl garantieren soll.

Das Gesetzesvorhaben – Kunden sollen wählen dürfen

Die Bundesregierung definiert in dem Gesetzestext den Begriff Zugang neu. Demnach wird der eigentliche Internetanschluss als sogenannter passiver Netzzugang bezeichnet. Das bedeutet konkret, dass der eigentliche Netzzugang anders als bisher vor dem ersten Endgerät am Anschluss endet. Zugleich werden Breitbandanschlussanbieter in die Pflicht genommen, ihre Zugangsdaten den Kunden mitzuteilen, sodass diese mit einem beliebigen Wunschgerät den Anschluss einrichten können. Bevor es so weit ist, muss das Gesetz jedoch erst durch die Instanzen. Außerdem wird eine Übergangsfrist erforderlich sein. Dennoch droht perspektivisch allen Anbietern ein Bußgeld, die ihre Kunden weiterhin zum Einsatz bestimmter Geräte zwingen wollen.

Der Hintergrund: Warum gibt es einen Routerzwang?

Dass es überhaupt so weit kommen muss, liegt an einer Entwicklung der letzten Jahre. Immer mehr DSL- und Kabelinternetanbieter geben ihren Kunden ein bestimmtes, teilweise bereits vorkonfiguriertes Gerät vor, das sie zu benutzen haben. So entsteht ein aktiver Netzzugang, der am zur Verfügung gestellten Gerät endet. Mitunter wird dabei auch mit besonderen technischen Spezifikationen argumentiert. Allerdings schafft das eine Abhängigkeit des Kunden von einzelnen Herstellern, und auch die Hersteller selbst befinden sich in einer Abhängigkeit vom Internetanbieter. Daraus haben einige Anbieter sogar ein Geschäftsmodell entwickelt, bei dem bestimmte Geräte den Kunden gegen einen relativ hohen monatlichen Mietpreis zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Anbieter weder Zugangskonfigurationen weitergeben noch abweichende Konfigurationen anderer Geräte testen müssen.

Technisch gesehen gibt es keinen Grund, warum Kunden zum Einsatz bestimmter Geräte gezwungen werden sollen. Durch die Gesetzesänderung wird daher der Wettbewerb forciert und die Wahlfreiheit der Kunden untermauert. Einige Branchenverbände wie Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation) sehen diesem Gesetzesvorhaben in Stellungnahmen jedoch mit gemischten Gefühlen entgegen. Sie halten die Änderungen für einen unnötigen Eingriff in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit. Außerdem weist Breko auf mögliche technische Probleme bei Anschlüssen hin, die per Vectoring beschleunigt sind. Der Bundesverband IT-Mittelstand hingegen begrüßt das Vorhaben, da der Routerzwang eine Wettbewerbsverzerrung bedeute.

Update 09.11.2015

Der Bundestag hat am Freitag nun die Abschaffung des Routerzwang beschlossen. Im Bundesrat regt sich jedoch noch Widerstand gegen diese entscheidende Änderung. Die Länderkammer kann jedoch nur den Vermittlungsausschuss anrufen, um gegebenenfalls noch Anpassungen an das Gesetz zu bewirken. Kommt es dabei zu keiner Einigung, hat der Bundestag das letzte Wort und kann den Bundesrat überstimmen. Nach dieser letzten Hürde haben die Anbieter rund 6 Monate Zeit, administrativ und technisch die Voraussetzung für die Umsetzung des Gesetzes zu schaffen.

Update 27.11.2015

Jetzt hat auch der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs gebilligt. Dieser muss jetzt innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt von allen Internetanbietern umgesetzt werden.

Update 23.02.2016

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums entfällt der Routerzwang zum 1. August 2016. Diese Regelung tritt jedoch nur für Neukunden in Kraft, Bestandskunden werden voraussichtlich erst bei einer Vertragsänderung oder einem Anbieterwechsel davon profitieren. Durch den Wegfall des Routerzwang müssen Internetanbieter ihren Kunden zum Vertragsabschluss alle erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung stellen.

Mehr Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]