Bundesnetzagentur – Telekomnetz bleibt für alle Anbieter offen

Telekomnetz bleibt für alle Anbieter offen

Telefon- und Internetkunden, die über einen Telefonanschluss versorgt werden, können auch zukünftig vom Wettbewerb profitieren. Die Bundesnetzagentur hat Rahmenbedingungen festgelegt, die den Zugang von Dritten über das Telekomnetz zum Kunden regelt. Für Kunden könnte dies eine Verbesserung bedeuten. Für die Telekom und die Wettbewerber verändern sich wichtige Details.

Layer 2 und Layer 3 – Bitstromregulierung für Wettbewerb

Was normale Kunden meist nicht wissen: Die technische Ausgestaltung eines „normalen“ Anschlusses kann sehr verschieden sein. Bemerkbar macht sich das indirekt durch verfügbare Angebote. Zukünftig werden beispielsweise die bisherigen Layer-2-Bitstromzugänge mehr und mehr durch Layer-3-Bitstromzugänge ersetzt, mit denen die Wettbewerber (oder die Telekom selbst) die Angebote beim Kunden umsetzen.

Layer 3 ist bisher Standard und reduziert Angebotsvielfalt

Unter Bitstrom ist ein Leistungspaket zu verstehen, das die Telekom den Wettbewerbern zur Verfügung stellt. Dieses beinhaltet den technischen Zugang und den Datentransfer für Anschlüsse. Bisher ist das Prinzip Layer 3 sehr verbreitet. Dabei stellt die Telekom den Wettbewerbern einen Zugang zur Verfügung, der technisch relativ klar umrissen ist und auf dem Internetprotokoll basiert. Der Vorteil für die Wettbewerber: Sie benötigen sehr wenig eigen Infrastruktur, sind aber sehr beschränkt bei eigenen Angeboten. So erlaubt diese Zugangstechnik beispielsweise in der Regel kein Internet-TV.

Layer 2 soll kommen – mehr Dienste für Kunden?

Anders ist dies bei dem Prinzip mit einem Bitstromzugang nach Layer 2. Dabei stellt die Telekom zwar immer noch Datenpaket an Schnittstellen zur Verfügung, die Wettbewerber benötigen aber mehr eigene Infrastruktur. Der Vorteil ist jedoch, dass Sie Angebotspakete individueller schnüren können. Hier sind Breitbanddienste wie Internetfernsehen oder Streamingdienste denkbar.

Telekom muss Preise transparent gestalten – Wettbewerber fordern mehr

Die Entgelte für Layer-2-Bitstromzugänge muss die Telekom zukünftig der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorlegen. Preisänderungen für die anderen Bitstromzugänge hat die Telekom lediglich zwei Monate vor Inkrafttreten anzukündigen. Ausgenommen sind mehrere Großstädte, in denen nach Ansicht der Bundesnetzagentur ausreichend Wettbewerb herrscht.

Auf Kritik stieß diese Regelung bereits im April, als die Bundesnetzagentur den Vorschlag erstmals Veröffentlichte. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) monierte damals, dass es auch „weiterhin keine gleichwertige Alternative zum physikalischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der so genannten ‚letzten Meile‘, als Basis für einen möglichst raschen, flächendeckenden Glasfaserausbau in Deutschland“ gebe. Daher ersetze diese Regelung nicht den Zugang zum Anschluss der Nutzer. Dieser ist jedoch in der neuen Bestimmung nicht vorgesehen.

Update 23.11.2015

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Entscheidungsentwurf vorgelegt, der auf diesen Regelungen aufbaut. Demnach wird die Telekom weiterhin bis auf Ausnahmen in bestimmten Regionen über den alleinigen Zugriff auf die letzte Meile verfügen. Eng damit im Zusammenhang steht die Einführung von Vectoring, einer Technik zur Beschleunigung des Datenstroms über die alten Kupferkabelleitungen.

Damit zementiere die Bundesnetzagentur nach Auffassung von BREKO nicht nur ein Festhalten am technisch inzwischen veralteten Telefonnetz, sondern behindere auch den flächendeckenden Ausbau des Telekommunikationsnetzes durch moderne und leistungsstarke Glasfaserkabel. Zusätzlich müssten nun die Wettbewerber hohe Auflagen erfüllen, um Zugriff auf die netzstrategisch wichtigen Verteilerkästen zur Installation eigener Leistungen zu bekommen. Ein Zugriff auf die TAL (Endanschluss beim Kunden) sei im Zweifelsfall sogar nur einem Wettbewerber und das nur unter bestimmten Voraussetzungen vorbehalten. Dies behindere den Wettbewerb und den Ausbau des deutschen Netzes. Die Wettbewerber sehen sich daher zum bloßen infrastrukturellen Leistungsempfänger degradiert, was langfristig zu einem neuen Monopol und damit zu höheren Preisen bei schlechterer Qualität führe.

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