Arbeitnehmer lud seinen Handy-Akku – Kündigung wegen Stromdiebstahl

Kündigung weil Handy-Akku geladen

Diverse Kündigungsprozesse wegen kleiner Vergehen machen in den letzten Wochen Schlagzeilen. Dazu zählt auch ein Prozess, der das Arbeitsgericht Oberhausen beschäftigte. Eine Firma für Industriedichtungen hatte einen ihrer Arbeiter fristlos entlassen. Der 51-jährige hatte sein Handy an einer Steckdose der Firma geladen. Zudem habe er ein Foto von seinem Arbeitsplatz gemacht, lautete der Vorwurf.

An einem versteckten Platz habe er sein Mobiltelefon laden lassen, auf Kosten des Betriebes. Die betragen pro Handyladung rund 0,014 Cent, rechnete ein Experte aus. Dass andere Kollegen ihre Radios und auch Kaffeemaschinen an das betriebseigene Stromnetz angeschlossen haben, hatte bisher niemanden gestört. In dem Aufladen des Handyakkus sah der Arbeitgeber jedoch den Tatbestand des Diebstahls erfüllt und sprach dem Mann, der seit mehr als 14 Jahren in der Firma beschäftigt war, die fristlose Kündigung aus.

Auch habe er mit diesem Handy seinen Arbeitsplatz, eine Maschine zum Herstellen von Dichtungen, fotografiert. Das sei verboten, rügte der Arbeitgeber und nahm seinem Mitarbeiter das Versprechen ab, keine Fotografien mehr zu machen. Zudem zog er ihm zur Strafe eine halbe Stunde Arbeitszeit von seinem Lohn ab. Der Arbeitnehmer akzeptierte dieses Vorgehen. Das Bild habe er aber nur gemacht, weil sein kleiner Sohn habe wissen wollen, wo sein Vater den Tag verbringe und er ihm seinen Arbeitsplatz habe zeigen wollen.

Der ehemalige Arbeitnehmer, der nun HartzIV-Empfänger war, klagte gegen die Kündigung. Bei einem Gütetermin machte das Arbeitsgericht Oberhausen einen Vorschlag. Der Familienvater solle seinen Arbeitsplatz zurück erhalten, wenn er sich dazu verpflichte, dort zukünftig weder zu fotografieren noch sein Handy aufzuladen. Aber das Unternehmen lehnte ab. Weil er sich in den 14 Jahren seiner Betriebszugehörigkeit nichts zu Schulden habe kommen lassen mutmaßte der Ex-Arbeitnehmer gekündigt worden zu sein, um seinen Arbeitsplatz mit einem anderen Mitarbeiter zu besetzen, der weniger Lohn verlange. Das Unternehmen war zu keiner Stellungnahme bereit.

Kurz darauf nahm die Firma jedoch die fristlose Kündigung wegen Stromdiebstahls zurück und stellte den Mann wieder ein. Am heutigen Donnerstag darf er wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Er hat nun auch die Klage gegen seinen neuen, alten Arbeitgeber zurückgezogen. Ob die Medienaufmerksamkeit oder vielleicht eine Einsicht das Unternehmen zu diesem Schritt bewegt hat, wurde nicht bekannt. Vielleicht muss es aber die Gerichtskosten übernehmen und die sind deutlich teurer als eine Akkuladung voll Strom.

Quelle: sueddeutsche.de

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Gerichtsurteile – Handy
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