
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung war schon immer umstritten. Es sollte eine Richtlinie der EU umsetzen und die Telefonanbieter dazu verpflichten, die Verbindungsdaten ihrer Kunden bis zu sechs Monate lang zu speichern. Die Speicherung der Telefondaten auf Vorrat über einen langen Zeitraum soll der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung dienlich sein. Im Jahr 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz. (telespiegel-News vom 02.03.2010) Bis es verbessert worden sei, dürften lediglich jene Daten erfasst und gespeichert werden, die die Telefonanbieter zur Abrechnung ihrer Dienste benötigen.
Einem Bericht der Berliner Zeitung zufolge, der sich nach Angaben der Zeitung auf einer vertraulichen Aufstellung der Generalstaatsanwaltschaft München stützt, speichern die meisten deutschen Mobilfunkanbieter viel mehr und dauerhafter Kundendaten, als zulässig ist. Drei der vier deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber und -Anbieter, nämlich T-Mobile, Vodafone und E-Plus, speichern Verkehrsdaten bis zu sechs Monate lang. Dazu zählen Informationen darüber, „welcher Kunde wie lange aus welcher Mobilfunkzelle mit wem telefoniert hat„. Lediglich der Mobilfunknetzbetreiber o2 löscht die meisten der Daten nach sieben Tagen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bezeichnete das Vorgehen der Telefonanbieter als illegal.
Update vom 08.09.2011
Einige Telekommunikationsanbieter haben inzwischen auf die Vorwürfe reagiert. Sie entgegnen, ihr Vorgehen sei nicht illegal, denn sie handeln im Rahmen der Gesetze. Informationen würden nur für technische Zwecke und zur Abrechnung aufbewahrt. Ihr Vorgehen sei mit den Datenschutzbeauftragten abgesprochen.
Update vom 18.06.2012
Erneut meldet sich der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu Wort, der nach dem Bericht der Berliner Zeitung diverse Provider angezeigt hatte. Auf seiner Internetseite veröffentlichte der AK ein Dokument, aus dem unter anderem hervorgeht, dass die Provider Verbindungsdaten je nach Abrechnungsmodell bis zu 210 Tage lang speichern. Neben einer Erhebung der Bundesnetzagentur von Januar bis März 2011, enthält das Dokument Kopien von Schriftwechseln zwischen der Behörde und den Providern.
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