Bundesverfassungsgericht – Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Mit dem im Dezember 2007 verabschiedeten und seit 2008 geltenden Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) umgesetzt. Demnach müssen Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang speichern. Dieses soll bei der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung dienlich sein. Das Abrufen der Daten durch staatliche Stellen war jedoch schon bald von den Karlsruher Richtern bis zur Entscheidung in der Hauptsache erschwert worden. Rund 35.000 Bürger hatten eine Massenklage eingerichtet. Das Bundesverfassungsgericht entschied heute über einige der Verfassungsbeschwerden.

Nicht die EU-Richtlinie, aber das deutsche Gesetz in seiner jetzigen Form verstoße gegen das Grundgesetz, urteilten die Richter. Die jetzige Regelung sei ein besonders schwerer Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, der mit strengsten Bedingungen verknüpft sein müsse. Diese Voraussetzungen erfülle das Gesetz nicht und es sei deshalb nichtig. Der Gesetzgeber müsse ein neues Gesetz verabschieden und die vorhandenen Daten unverzüglich löschen lassen, heißt es in dem Urteil.

Weitere Informationen

News vom 16.12.2005: Europaweite Archivierung der Kommunikation beschlossene Sache
News vom 10.02.2009: Europäischer Gerichtshof erklärt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtmäßig
News vom 12.11.2007: Gesetz zu Vorratsdatenspeicherung vom Bundestag beschlossen
News vom 19.03.2008: Eilentscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Xiaomi 13T und Xiaomi 13T Pro

Spannende, neue Smartphones

Xiaomi 13T und Xiaomi 13T Pro

Auf dem Xiaomi Launch-Event in Berlin wurden die beiden neusten Modelle des chinesischen Herstellers vorgestellt. Das Xiaomi 13 T und das Xiaomi 13T Pro haben einiges zu bieten und das, zu einem vergleichsweise günstigen Preis. […]

Für Führungszeugnisse und Co. braucht es keine teuren Dienstleister

Achtung Abzocke

Für Führungszeugnisse und Co. braucht es keine teuren Dienstleister

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt aktuell vor Dienstleistern, die über deren Internetseiten die Beantragung von Führungszeugnissen, Nachsendeaufträgen oder Schufa-Bonitätsauskünften anbieten. Diese Dokumente können direkt online beantragt werden, ohne dass teure Dienstleister in Anspruch genommen werden müssen. Häufig gibt es dort nicht einmal einen Mehrwert. […]