Seit Jahresbeginn gilt das neue Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation und der Speicherung von Daten auf Vorrat. (telespiegel-News vom 12.11.2007) Die Verbindungsdaten der Bürger, also wann sie mit wem von wo wie lange telefoniert haben und wie sie sich in dem Internet bewegen, wird ein halbes Jahr lang gespeichert. Diese Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat ohne konkreten Verdacht missfällt vielen, sie sehen sich in ihrem Recht auf informelle Selbstbestimmung verletzt und in ihrer Freiheit beschränkt. Acht Eilanträge, von zehntausenden Bürgern unterstützt, hatten nun vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum Teil Erfolg.
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) schränkte das seit Januar gültige Gesetz stark ein. Die Vorratsdatenspeicherung bleibt zwar weiterhin zulässig, die Verwendung der Daten jedoch unterliegt nun erheblichen Beschränkungen. (Aktz. 1 BvR 256/08) Denn nicht die Speicherung der Daten, sondern erst ihr Abruf durch die Ermittlungsbehörden sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Der dürfe lediglich im Einzelfall und bei Verdacht auf eine schwere Straftat erfolgen. Die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gilt zunächst für ein halbes Jahr. Eine Verlängerung der Anordnung ist möglich. Bis zum 1. September soll die Bundesregierung dem Verfassungsgericht einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Mit der Hauptverhandlung ist daher erst in einigen Monate zu rechnen.
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