Neue EU-Verbraucherrechterichtlinie – Gegen Abzocke im Internet

Neue EU-Verbraucherrechterichtlinie soll vor Abofalle schützen

Im Oktober 2008 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie, die Verbraucher besser vor Abofallen und unlauterer Telefonwerbung schützen soll. Es folgte ein jahrelanges Verhandeln über die Einzelheiten. In der letzten Woche stimmten der Rat und der zuständige Ausschuss des Europaparlaments der ausgehandelten EU-Verbraucherrechterichtlinie zu, die am 23. Juni auch von dem Europaparlament gebilligt werden soll.

In ihr wurden zwei bereits existierende EU-Richtlinien zusammengefasst und einheitliche Rechte für die Mitgliedstaaten geschaffen. Die Neuregelungen müssen von den Ländern zwei Jahre nach Inkrafttreten umgesetzt worden sein. Mit der verpflichtenden Button-Lösung soll künftig verhindert werden, dass Verbraucher unwissentlich in Abofallen scheinbar kostenloser Dienste tappen. Die Dienste müssen sich bei Vertragsabschluss durch einen Klick auf einen zusätzlichen Button von ihren Kunden bestätigen lassen, dass sie über die Kostenpflichtigkeit des Dienstes informiert wurden. Auch einige weitere Regelungen kommen dem Verbraucherschutz zugute. Händler dürfen ihren Kunden keine über ihre eigenen tatsächlichen Kosten hinausgehenden Gebühren für die Zahlung mit bestimmten Zahlungsmitteln, wie einer Kreditkarte, berechnen. Während der Gewährleistungsfrist müssen Händler für die Käufer telefonisch zum Ortstarif erreichbar sein. Bei einem Vertragsabschluss dürfen zusätzliche, kostenpflichtige Dienstleistungen, beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung bei Online-Buchung einer Reise, künftig nicht mehr als Voreinstellung im Bestellvorgang hinterlegt sein.

Die Verbraucher in Deutschland müssen jedoch auch eine Beschneidung ihrer bisherigen Rechte hinnehmen. Wurde der Kunde von einem Versandhändler nicht über sein Widerrufsrecht informiert, galt das bisher unbegrenzt lange. Künftig erlischt das Widerrufsrecht in diesem Fall nach 12 Monaten. Zudem können Händler ihren Kunden die Rücksendekosten nicht nur unter, sondern auch über einem Warenwert von 40,- € auferlegen, wenn der Kunde zuvor darüber informiert wurde. Eine europaweit einheitliche Lösung, die Verbraucher vor unlauterer Telefonwerbung schützt, wurde nicht festgelegt.

Update vom 24.08.2011

Das Bundeskabinett hat heute der neuen Regelung zugestimmt.

Update vom 25.10.2011

Verbraucherschutz bei Online-Bestellung – Europaweit einheitliche Regelung beschlossen

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