Verbraucherschutz bei Online-Bestellung – Europaweit einheitliche Regelung beschlossen

EU-Verbraucherrechterichtlinie für Online-Shopping

Nachdem rund drei Jahre darüber diskutiert wurde, hat der Europäische Rat am 10. Oktober 2011 die Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) angenommen. Sie muss von den Mitgliedsstaaten bis spätestens Mitte des Jahres 2013 umgesetzt worden sein. Die VRRL wird für europaweit einheitliche Informationspflichten und Widerrufsrecht im Fernabsatz, also dem Verkauf ohne direkten Kontakt zwischen den Vertragsparteien, sorgen. Bisher haben nämlich Verbraucher, die eine Ware beispielsweise in einem Onlineshop im EU-Ausland bestellen, mit teilweise völlig andere Regelungen als bei einem Kauf im Inland zu tun. Es gelten nämlich die Regelungen des Landes, in dem der Händler ansässig ist. Die nun angenommene Verbraucherrechterichtlinie bedeutet eine Vollharmonisierung im Fernabsatzrecht, die unter anderem die Informationspflicht, das Widerrufsrecht, Versandkosten und Rücknahmeregelungen betrifft.

Künftig gilt bei dem Fernabsatz innerhalb der EU eine 14-tägige Widerrufsfrist. In Deutschland gibt es diese Frist bereits, in anderen EU-Ländern beträgt sie teilweise nur sieben Tage. Die Widerrufsfrist beginnt zum Zeitpunkt der Warenlieferung. Wird der Käufer von dem Verkäufer nicht über sein Widerrufsrecht informiert, verlängert sie sich auf ein Jahr. In Deutschland mussten Händler in diesem Fall bisher ein unbefristetes Widerrufsrecht gewähren. „Hygienisch sensible Waren” sind jedoch generell von dem Widerrufsrecht ausgenommen.

Werden Waren an den Verkäufer zurückgesendet, trägt innerhalb der EU künftig der Käufer die Kosten der Rücksendung. In Deutschland galt dies bisher nur bis zu einem Warenwert von 40,- €. Jedoch muss der Kunde zuvor von dem Verkäufer darauf hingewiesen sein worden. Die Kosten für den Versand zum Kunden muss der Verkäufer übernehmen. Das gilt jedoch nicht für erweiterte Versandarten, wenn also zum Beispiel ein Expresszuschlag fällig wird.

Ist die neue EU-Richtlinie innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt worden, gelten europaweit einheitliche Regelungen im Fernabsatz, die nicht auf nationaler Ebene ergänzt oder verändert werden dürfen. Für den Handel in Europa bedeutet das mehr Transparenz, für die Käufer und für die Händler.

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