Verbraucher, die über einen Festnetz-Anschluss der Deutschen Telekom verfügen, müssen nicht zwangsläufig zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn sie günstigere Telefonate führen möchten. Zum einen gibt es die Möglichkeit des Call-by-Call, bei dem durch die Call-by-Call-Vorwahl ein Call-by-Call-Anbieter genutzt wird, zum anderen die einer Preselection, wie zum Beispiel Arcor sie anbietet. Durch die Preselection wird der Anschluss dauerhaft auf einen anderen Anbieter voreingestellt, verbliebt aber bei der Deutschen Telekom.
Die Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde) hat vor einigen Tagen in einem Missbrauchsverfahren zugunsten des Anbieters Arcor gegen das Vorgehen der Deutschen Telekom entschieden. Arcor hatte sich darüber beklagt, dass der Monopolist von Kunden, die an ihrem T-Com-Telefonanschluss eine Preselection von Arcor einrichten lassen wollten, eine schriftliche Erklärung ihres Wunsches gefordert hat. Zukünftig darf die Deutsche Telekom eine solche Willenserklärung nicht mehr verlangen. Auch darf die Deutsche Telekom Informationen, die ihr in Zusammenhang mit der Durchführung des Preselection-Auftrags übermittelt werden, nicht mehr für Versuche verwenden, den Kunden von seinem Vorhaben abzubringen. Arcor muss die bisher geltenden Vereinbarungen mit der Deutschen Telekom bezüglich der elektronischen Datenübermittlung noch höchstens vier Wochen akzeptieren. Weiterer Missbrauchsvorwürfe des Anbieters Arcor wurde in dem „Verwaltungsverfahren wegen des Antrags auf Ausübung der besonderen Missbrauchsaufsicht gemäß § 42 des Telekommunikationsgesetzes„ als unbegründet abgelehnt.
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