Urteil – Knebelklauseln beim Online-Kauf unzulässig

Urteil - Knebelklauseln beim Online-Kauf unzulässig

In dem Internet einzukaufen ist bequem und das Angebot ist reichhaltig. Im Zuge der Bestellung wird aber oft klar, das lesen der Geschäftsbedingungen nimmt vielleicht mehr Zeit in Anspruch als das aussuchen der Ware. Dennoch ist es immer vorteilhaft, die Texte genau durchzulesen, manchmal sind darin Klauseln versteckt, die zum Nachteil des Kunden und nicht legitim sind, wie das Landgericht Hamburg entschied.

Der Verbraucherzentrale Hamburg waren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops eines bekannten Elektrohandels einige unzulässige Bedingungen aufgefallen. So waren laut Geschäftsbedingungen Irrtümer über die Beschaffenheit und Eigenschaften des Produkts und Abweichungen von technischer Konfiguration, Farbe, Material etc. möglich. Mit anderen Worten, der Kunde konnte eventuell einen ganz anderen Artikel als den bestellten bekommen. Des weiteren schloss der Händler seine Haftung, gleich aus welchen Rechtsgründen, aus. Sollte also der gelieferte Föhn explodieren und damit jemanden verletzen, wollte das Unternehmen nicht haften. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Informationen bezüglich der Artikel sollte ebenfalls die Haftung ausgeschlossen werden. Es wäre also kein Verlass darauf, dass das beworbene Handy tatsächlich die genannten Funktionen besitzt. Zum Abschluss ließ sich der Anbieter noch ein Hintertürchen offen. Er wollte laut einer Klausel unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zwecke der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Ungültige Klauseln wurden also nicht entfernt, sondern würden im Ernstfall durch ähnliche, etwas mäßigere ersetzt.

Da das Unternehmen nicht bereit war, auf die außergerichtlichen Abmahnungen der Verbraucherzentrale Hamburg einzugehen, reichte die Verbraucherzentrale Klage ein. Die Richter des Landgerichts Hamburg teilten die Meinung der Verbraucherzentrale und untersagten die knebelnden Geschäftsbedingungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Aktz.: 324 O 5509/05)

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Mobiles Internet in Deutschland – Telekom liefert die beste Leistung

Mobiles Internet in Deutschland

Telekom liefert die beste Leistung

Aktuelle nPerf-Messungen verdeutlichen den intensiven Wettbewerb auf dem deutschen Mobilfunkmarkt. Auf Basis von mehr als 95 000 Tests wurden die Leistungen von der Telekom, Vodafone und O2 verglichen. Das 5G-Netz wurde speziell angeschaut. […]

Neues High-End-Smartphone – das steckt hinter dem Motorola Signature

Neues High-End-Smartphone

Das steckt hinter dem Motorola Signature

Vor wenigen Tagen wurde das Motorola Signature vorgestellt. Es ist das erste echte High-End-Smartphone des Herstellers seit vielen Jahren. Das Signature zeichnet sich durch ein edles Pantone-Design, eine lange Akkulaufzeit und einen exklusiven Concierge-Service aus. […]

Nutzung des Glasfasernetzes – Urteil für Stärkung der Verbraucherrechte

Update

BGH bestätigt 24 Monate Laufzeit bei Glasfaser

Die Vertragslaufzeit darf bei Glasfaseranschlüssen nicht erst ab Freigabe des Anschlusses beginnen. Denn der Ausbau dauert teilweise bis zu einem Jahr. Mit diesem Urteil werden die Verbraucherrechte gestärkt, da Verbraucher nicht länger als zwei Jahre an einen Anbieter gebunden sein dürfen. […]

Digitale Marktplätze für Gamer – So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze für Gamer

So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze bieten Gamern neue Möglichkeiten, ihre Spielerfahrungen zu erweitern. Diese Plattformen ermöglichen den Kauf und Verkauf von Spielkonten und virtuellen Gütern. Trotz der Vorteile gibt es auch Risiken, die beachtet werden sollten. […]