Transparenzverordnung – Test zeigt erhebliche Mängel

Transparenzverordnung - Test zeigt erhebliche Mängel

Seit Dezember ist die Transparenzverordnung nach einer Übergangszeit endgültig in Kraft. Die Telekommunikationsunternehmen müssen seitdem ihren Kunden sowohl auf der Rechnung ausführliche Hinweise zum Tarif und den Kündigungsfristen bieten, als auch Produktinformationsblätter bereithalten und online leicht auffindbar hinterlegen. Die Stiftung Warentest hat die Umsetzung überprüft und kommt zu einem erschreckenden Ergebnis.

Stiftung Warentest überprüft Umsetzung der Transparenzverordnung

Die Tester haben fünf überregional agierende Anbieter im Laden getestet. Sie gaben sich dabei als Kunden aus und ließen sich beraten. Dabei fragten sie ausdrücklich nach Kündigungsfristen, Überprüfbarkeit der Bandbreite sowie nach dem Produktinformationsblatt. Zusätzlich prüfte das Team, wie die vorgeschriebenen Übersichtsblätter auf Webseiten von 31 Anbietern auffindbar sind.

Schlechte Beratung in Filialen

Die Beratung in den Filialen war überwiegend schlecht. Produktinformationsblätter gab es bei Telekom nur in fünf von sieben Fällen – ein mäßiger Spitzenwert. Denn die anderen Anbieter Mobilcom-Debitel, Vodafone und Yourfone konnten nur auf jeweils eine von sieben Fragen die Informationen zur Verfügung stellen. Bei O2 ab es sogar siebenmal einen negativen Befund. Bei Fragen zu Kündigungsfristen war das Ergebnis besser. Aber auch hier kam kein Anbieter über fünf von sieben richtigen Beratungen hinaus. Mobilcom-Debitel konnte nur in einem von sieben Fällen korrekt Auskunft geben. Ein bedenkliches Ergebnis bei dieser zentralen Frage für einen Tarif. Bei der Frage nach Überprüfbarkeit der Bandbreite schaffte O2 mit vier von sieben korrekten Auskünften den Spitzenwert. Die Konkurrenz zeigte sich erheblich schlechter informiert.

Auf den Webseiten suchten die Tester nach den Produktinformationsblättern und bewerten die Auffindbarkeit sowie darin enthaltende Mängel. Sehr deutliche Mängel zeigten die Informationen von Callmobile, Klarmobil, Rossmann und mit Abstrichen Tchibo. Allerdings waren die Produktinformationen überhaupt nur bei 15 von 31 Anbietern leicht auffindbar. Bei sieben Anbietern war die Platzierung nach Ansicht der Tester bedenklich, bei neun inakzeptabel. Diese neun Anbieter sind Blau, Edeka, EWE, Fyve, Lycamobile, M-Net, O2, Pyur und Rossmann.

Transparenzverordnung: Anbieter müssen nachlegen

Die Ergebnisse von Stiftung Warentest sind überraschend negativ. Die rechtlichen Vorgaben sind bereits seit Ende 2016 in Kraft. Allerdings galt zum Zeitpunkt des Tests für einige Detailregelungen noch eine Übergangszeit. Das soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Telekommunikationsanbieter ihrer Pflicht nur unzureichend nachgekommen sind. Besonders bedenklich war laut Test, dass insbesondere die Berater in den Shops sehr wenig Kenntnis von den geltenden gesetzlichen Vorgaben und vom eigenen Produkt hatten. Die Telekommunikationsanbieter sollten sich daher nachdrücklich aufgefordert fühlen, ihren rechtlichen Vorgaben nachzukommen. Zudem ist unverständlich, warum zum Beispiel Fragen zu Kündigungsfristen nicht korrekt beantwortet werden können.

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