Mehr Klarheit – Rechnungen jetzt mit mehr wichtigen Details

Rechnungen mit mehr wichtigen Details

Bereits im vergangenen Jahr hat der Bundestag die sogenannte Transparenzverordnung verabschiedet. Diese enthält unter anderem detaillierte Vorgaben, welche Angaben Telekommunikationsdienstleister gegenüber ihren Kunden machen müssen. Dazu zählen auch ausführliche Informationen in den Rechnungen. Morgen, am 1. Dezember 2017 läuft eine Übergangsfrist ab. Das heißt: ab sofort müssen die Unternehmen alle Vorgaben auch wirklich umsetzen. Für Kunden bedeutet dies mehr Klarheit über die jeweils aktuellen Vertragseckpunkte.

Transparente Infos: Das muss in einer Mobilfunkrechnung stehen

Eine Änderung wird es unter anderem bei Rechnungen der Mobilfunkunternehmen geben. Denn bisher nutzten viele Anbieter die Übergangsfrist aus und stellten wesentliche Informationen nur online zur Verfügung. Ab sofort müssen jedoch Mobilfunkrechnungen unter anderem zwingend auch folgende Angaben enthalten (§ 5 TKTransparenzV):

  • Datum des Vertragsbeginns (außer bei Verträgen mit maximal einem Monat Mindestlaufzeit).
  • Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit.
  • die Kündigungsfrist.
  • den letzten Kalendertag, an dem der Kunde eine Kündigung vor automatischer Vertragsverlängerung aussprechen kann.

Ohnehin enthalten sind bereits weitere Details zum Tarif und zu den verbrauchten Einheiten. Für Kunden sind diese Informationen sehr nützlich. Denn so haben sie mit jeder Rechnung insbesondere die Vertragslaufzeit im Blick und können rechtzeitig mit einem Vergleich der aktuellen Smartphone-Tarife zum für sie individuell besten Angebot wechseln. Auf diese Weise lassen sich häufig erhebliche Summen im Jahr sparen. Da die Vertragslaufzeit bisher nicht explizit auf der Rechnung stehen musste, haben Nutzer jedoch immer wieder die Wechselfrist versäumt.

Datentarife werden transparenter

Spätestens mit Ende der Übergangsfrist müssen die Mobilfunkanbieter auch ausführlichere Angaben zum verbrauchten Datenvolumen machen (§ 10 TKTransparenzV). So sind diese bei einer – durchweg üblichen – Begrenzung des Datenvolumens in der Pflicht, wenigstens tagesaktuell den Anteil des bisher verbrauchten Datenvolumens an der im Tarif festgelegten Menge aufzuführen. Das beinhaltet online oder per App abrufbare aktuelle Verbrauchsdaten. Verpflichtend ist außerdem ein vom Kunden optional regulierbarer Hinweis, wenn 80 Prozent des im Vertrag enthaltenen Datenvolumens verbraucht sind. Am Monatsende sind unabhängig vom gewählten Tarif außerdem die verbrauchte Datenmenge und das gebuchte Datenvolumen aufzulisten. Diese Angaben sollen den Kunden helfen, ihren Datenverbrauch besser kalkulieren und ggf. in einen sinnvollen Tarif wechseln zu können.

Diese Regelungen sind sehr zu begrüßen und müssen nach Ende der Übergangszeit nun umgesetzt werden. Gewinner sind die Mobilfunknutzer, die nun klar erkennbare Informationen zu ihrem Vertrag, dem Verbrauch und den weiteren aktuellen Rechnungsdetails bekommen.

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