Urteil – Wikipedia in Störerhaftung genommen

Urteil - Wikipedia in Störerhaftung genommen

Ist Wikipedia für eine Rufschädigung verantwortlich, wenn die Plattform die Tätigkeit eines Wissenschaftlers mit Quellenangabe kritisch darstellt? Mit dieser Frage musste sich das Landgericht Berlin befassen. In ihrem Urteil vom 28. August 2018 (Az.: 27 O 12/17) stimmten die Richter dem Kläger zu und verurteilten die Betreibergesellschaft Wikimedia auf Unterlassung. Diese Entscheidung ist einerseits verständlich, wirft andererseits jedoch Fragen auf.

Der Sachverhalt: Quellenangabe bezieht sich auf umstrittenen TV-Bericht

Der Kläger ist Professor für Computerwissenschaften am Karlsruher Institut für Technologie und an der Carnegie Mellon University in Pittsburgh. Im Rahmen dieser Tätigkeit forscht er an den Themen Spracherkennung und Sprachverarbeitung. Nach Quellen des MDR und von Spiegel soll er dabei auch an einem amerikanischen Regierungsprogramm (Total Information Awareness) gearbeitet haben, das angeblich von der Bundesregierung und von amerikanischen Geheimdiensten indirekt über Unteraufträge gefördert worden sein soll. Das Programm ist als mögliche Totalüberwachung umstritten, da Behörden dadurch anhand von bestimmten Merkmalen gezielt nach Personen suchen könnten.

Auf Wikipedia enthielt ein Abschnitt zur Person des Wissenschaftlers einen Verweis auf einen TV-Bericht des Magazins Fakt vom MDR und einem Artikel des Spiegels, in denen entsprechende Behauptungen mit Hinweis auf interne Dokumente aufgestellt werden. Entsprechende Passagen enthielten Formulierungen wie „Wie das ARD-Magazin Fakt berichtete“ und „Aus Fakt vorliegenden Unterlagen ginge hervor“.

Der Kläger bestreitet, dass die Forschung etwas anderes als nicht öffentlich war und verweist darauf, dass die von ihm entwickelten Übersetzungsprogramme und Kommunikationsinstrumente insbesondere für die Verwendung für humanitäre und medizinische Zwecke bestimmt wären. Wenn seine Forschung in Verbindung mit Geheimdienstoperationen gebracht werden, handele es sich dabei um eine potenzielle Schädigung seines Rufes und Ansehens. Nachdem Wikipedia diesen Eintrag nicht seinem Wunsch entsprechend gelöscht hatte, klagte er.

Richter sehen Persönlichkeitsrechte verletzt

Die Richter waren der Auffassung, dass die Autoren auf Wikipedia sich die Äußerungen der Medien trotz der Formulierungen im Konjunktiv zu eigen gemacht hatten. Es erfolgte demnach keine ausreichende Distanzierung und kein Überprüfen der Behauptungen. Die Aussagen seien geeignet, um Ruf und Ansehen zu schädigen. Da die Autoren jedoch anonym bleiben, hafte der Betreiber von Wikipedia bei dem vorliegenden rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers als mittelbare Störerin. Da der Kläger den Betreiber auf sein Anliegen aufmerksam gemacht habe, sei Wikipedia verpflichtet gewesen, derartige Verletzungen zu unterlassen.

Auswirkungen auf Wissensdatenbanken

Die Richter sahen das Persönlichkeitsrecht hier als stärker an als das Recht der Öffentlichkeit auf Information. Allerdings geben sie klare Regeln mit. So hätten die fraglichen Stellen klar als strittig gekennzeichnet und formuliert sein müssen. Da dies ausblieb, hat der Kläger das Recht auf Unterlassung.

Für Wikipedia und andere Wissensdatenbanken, aber auch die Medien ergeben sich aus dem Urteil Folgen für ihre Arbeit. Zukünftig reicht es nicht aus, auf behauptete Tatsachen Dritter zu verweisen. Entweder müssen Inhalte bzw. Quellen der brisanten Behauptungen überprüft werden oder aber die Darstellung muss deutlich machen, dass es eine andere Sichtweise gibt. Das erschwert insbesondere die Arbeit von offenen Plattformen wie Wikipedia, bei denen die freiwilligen Mitarbeiter anonym bleiben. Die fehlende Kontrolle fällt dann auf die Betreiber zurück. Diese sind zukünftig noch stärker gefordert, durch geeignete Arbeitsabläufe entsprechende Vorfälle zu verhindern.

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