Urteil – Wikipedia in Störerhaftung genommen

Urteil - Wikipedia in Störerhaftung genommen

Ist Wikipedia für eine Rufschädigung verantwortlich, wenn die Plattform die Tätigkeit eines Wissenschaftlers mit Quellenangabe kritisch darstellt? Mit dieser Frage musste sich das Landgericht Berlin befassen. In ihrem Urteil vom 28. August 2018 (Az.: 27 O 12/17) stimmten die Richter dem Kläger zu und verurteilten die Betreibergesellschaft Wikimedia auf Unterlassung. Diese Entscheidung ist einerseits verständlich, wirft andererseits jedoch Fragen auf.

Der Sachverhalt: Quellenangabe bezieht sich auf umstrittenen TV-Bericht

Der Kläger ist Professor für Computerwissenschaften am Karlsruher Institut für Technologie und an der Carnegie Mellon University in Pittsburgh. Im Rahmen dieser Tätigkeit forscht er an den Themen Spracherkennung und Sprachverarbeitung. Nach Quellen des MDR und von Spiegel soll er dabei auch an einem amerikanischen Regierungsprogramm (Total Information Awareness) gearbeitet haben, das angeblich von der Bundesregierung und von amerikanischen Geheimdiensten indirekt über Unteraufträge gefördert worden sein soll. Das Programm ist als mögliche Totalüberwachung umstritten, da Behörden dadurch anhand von bestimmten Merkmalen gezielt nach Personen suchen könnten.

Auf Wikipedia enthielt ein Abschnitt zur Person des Wissenschaftlers einen Verweis auf einen TV-Bericht des Magazins Fakt vom MDR und einem Artikel des Spiegels, in denen entsprechende Behauptungen mit Hinweis auf interne Dokumente aufgestellt werden. Entsprechende Passagen enthielten Formulierungen wie „Wie das ARD-Magazin Fakt berichtete“ und „Aus Fakt vorliegenden Unterlagen ginge hervor“.

Der Kläger bestreitet, dass die Forschung etwas anderes als nicht öffentlich war und verweist darauf, dass die von ihm entwickelten Übersetzungsprogramme und Kommunikationsinstrumente insbesondere für die Verwendung für humanitäre und medizinische Zwecke bestimmt wären. Wenn seine Forschung in Verbindung mit Geheimdienstoperationen gebracht werden, handele es sich dabei um eine potenzielle Schädigung seines Rufes und Ansehens. Nachdem Wikipedia diesen Eintrag nicht seinem Wunsch entsprechend gelöscht hatte, klagte er.

Richter sehen Persönlichkeitsrechte verletzt

Die Richter waren der Auffassung, dass die Autoren auf Wikipedia sich die Äußerungen der Medien trotz der Formulierungen im Konjunktiv zu eigen gemacht hatten. Es erfolgte demnach keine ausreichende Distanzierung und kein Überprüfen der Behauptungen. Die Aussagen seien geeignet, um Ruf und Ansehen zu schädigen. Da die Autoren jedoch anonym bleiben, hafte der Betreiber von Wikipedia bei dem vorliegenden rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers als mittelbare Störerin. Da der Kläger den Betreiber auf sein Anliegen aufmerksam gemacht habe, sei Wikipedia verpflichtet gewesen, derartige Verletzungen zu unterlassen.

Auswirkungen auf Wissensdatenbanken

Die Richter sahen das Persönlichkeitsrecht hier als stärker an als das Recht der Öffentlichkeit auf Information. Allerdings geben sie klare Regeln mit. So hätten die fraglichen Stellen klar als strittig gekennzeichnet und formuliert sein müssen. Da dies ausblieb, hat der Kläger das Recht auf Unterlassung.

Für Wikipedia und andere Wissensdatenbanken, aber auch die Medien ergeben sich aus dem Urteil Folgen für ihre Arbeit. Zukünftig reicht es nicht aus, auf behauptete Tatsachen Dritter zu verweisen. Entweder müssen Inhalte bzw. Quellen der brisanten Behauptungen überprüft werden oder aber die Darstellung muss deutlich machen, dass es eine andere Sichtweise gibt. Das erschwert insbesondere die Arbeit von offenen Plattformen wie Wikipedia, bei denen die freiwilligen Mitarbeiter anonym bleiben. Die fehlende Kontrolle fällt dann auf die Betreiber zurück. Diese sind zukünftig noch stärker gefordert, durch geeignete Arbeitsabläufe entsprechende Vorfälle zu verhindern.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
De-Mail Ende

De-Mail endgültig eingestellt

Das Digitalprojekt, das zum Flop wurde

Als sichere Alternative zur E-Mail, startete der De-Mail-Dienst. Jetzt ist nach 15 Jahren allerdings Schluss. Denn das Projekt war nie wirklich erfolgreich und hatte mit Sicherheitsbedenken zu kämpfen, weshalb es nur wenige Bürger nutzten. […]

Karte nie erhalten, Konto geplündert – Bank muss Rückzahlung leisten

Karte nie erhalten, Konto geplündert

Bank muss Rückzahlung leisten

Das Oberlandesgericht Frankfurt stärkt jüngst in einem Urteil das Recht von Bankkunden. Geht eine Debitkarte auf dem Postweg verloren, haftet die Bank für missbräuchliche Abhebungen. Damit widerspricht das OLG dem Urteil der Vorinstanz. […]

Polizei-Einsatzfahrzeuge

Großrazzia gegen Darknet-Drogenhandel und Geldwäsche

Acht Festnahmen und Millionen-Ermittlungen

Bei einer bundesweiten Großrazzia gegen Darknet-Drogenhandel und internationale Geldwäsche haben Ermittler acht Personen festgenommen. Im Fokus stehen Millionenbeträge, Kryptowährungen und ein mutmaßliches Underground-Banking-Netzwerk zwischen Deutschland und Vietnam. […]

Plötzlich grüner Punkt am Handy? – dahinter steckt mehr als gedacht

Plötzlich grüner Punkt am Handy?

Dahinter steckt mehr als gedacht

Leuchtet plötzlich ein grüner Punkt auf dem Smartphone auf, sollten Nutzer hellhörig werden. Das Symbol zeigt an, dass Standort, Kamera oder Mikrofon aktiv genutzt werden. Im schlimmsten Fall sogar heimlich durch eine App im Hintergrund. […]

KI-Chats ohne Überwachung? – Meta verspricht echte Privatsphäre

KI-Chats ohne Überwachung?

Meta verspricht echte Privatsphäre

Mit „Private Processing“ führt Meta bald private KI-Chats in WhatsApp ein. Inkognito-Gespräche mit Meta AI sollen weder gespeichert noch von Außenstehenden eingesehen werden können. Auch neue KI-Nebenchats für WhatsApp sind geplant. […]