Wegen Wettbewerbsbehinderung im Ortsnetz – Dt. Telekom muss zahlen

Wegen Wettbewerbsbehinderung im Ortsnetz - Dt. Telekom muss zahlen

Seit dem vergangenen Jahr lief das Kartellverfahren der Europäischen Kommission in Brüssel gegen die Dt. Telekom. Nach Ansicht der EU-Kommission behindert der Konzern den Wettbewerb im Telefonortsnetz erheblich, indem er Konkurrenten höhere Gebühren als seinen Endkunden berechnet. Dadurch sei bisher kein Wettbewerber in der Lage gewesen, einen bedeutenden Marktanteil zu erlangen. Wegen dieser unzulässigen Einschränkung des Wettbewerbs soll die Dt. Telekom nun ein Bußgeld in Höhe von 12,6 Millionen € zahlen.

Damit blieb die Behörde weit unter ihren Möglichkeiten. Das EU-Kartellrecht erlaubt es der Kommission, gegen Unternehmen vorzugehen, die mittels ihrer Marktmacht freie Konkurrenz verhindern. Dabei können Bußgelder in Höhe von 10 % des Jahresumsatzes verhängt werden. Der Konzernumsatz der Dt. Telekom betrug im Gesamtjahr 2002 53,7 Milliarden Euro.

Um zu verhindern, dass die Dt. Telekom jetzt die Preise für die Endkunden erhöht, um die Gebühren anzugleichen, will sich die EU-Behörde dafür aussprechen, die Großhandelspreise für die Leitungen zu senken.

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