Anrufe bei Telefonnummern, die mit 0190 oder 0900 beginnen, können teuer werden. Während der Kosten für Verbindungen mit den meisten 0190-Servicerufnummern an der Ziffernfolge erkennbar ist, sind die Preise für Telefonate mit 0190-0- und 0900-Rufnummern frei tarifierbar, der Anbieter kann also den Preis selbst festlegen. Um den Verbrauchern Klarheit über die auf sie zukommenden Kosten zu verschaffen, legt das neue Gesetz gegen Missbrauch von Mehrwertdienste-Rufnummern fest, dass eine für den Kunden kostenlose Tarifansage vor dem Verbindungsaufbau über den Preis informieren muss. Das galt bisher nur für Telefonate aus dem Festnetz. Ab dem 01. August müssen die Anbieter jedoch auch Anrufern aus einen der Mobilfunknetze vor Gesprächsbeginn eine kostenlose Tarifansage vorspielen. Das teilte heute die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) mit. Damit sind die Regelungen des neuen Gesetzes nun vollständig in Kraft getreten.
Die Reg TP wies darauf hin, dass die Tarifansage bei 0190- und 0900-Rufnummern einige Kriterien zu erfüllen hat. So muss zum Beispiel der genannte Preis bereits die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten. Die Preisansage muss für den Kunden kostenfrei sein und hat spätestens drei Sekunden vor Beginn der entgeltpflichtigen Verbindung erfolgt zu sein. Wann die Kostenpflicht beginnt, muss dem Anrufer mitgeteilt werden und auch, ob sich der Preis auf jede angefangene Minute oder auf jede Einwahl bezieht. Ändert sich der Preis während der bestehenden Verbindung, muss der Verbraucher vor Beginn des nächsten Tarifabschnitts darauf hingewiesen werden. Wurde der Kunde nicht in dieser Weise über die Kosten der Verbindung informiert, entfällt seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Anbieter, teilte die Reg TP außerdem mit.
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