Urteil gegen T-Online – Schweigen bedeutet nicht Akzeptanz geänderter Vertragsbedingungen

Urteil gegen T-Online - Schweigen bedeutet nicht Akzeptanz geänderter Vertragsbedingungen

Vor nicht ganz einem Jahr kündigte der Internet-Anbieter T-Online Vertragsänderungen an, die seine DSL-Bestandskunden betraf. Nutzer diverser DSL-Volumentarife sollten die doppelte Inklusivleistung erhalten, bei gleichbleibenden Preis. Doch was auf den ersten Blick für die Kunden vorteilhaft klingt, war mit einer weiteren Änderung verknüpft. Bislang konnten die Kunden ihren Vertrag mit einer Frist von wenigen Tagen kündigen, zukünftig sollte eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr gelten. (Telespiegel-News vom 19.05.2005) Diese Änderung der Vertragsbedingungen teilte T-Online seinen Bestandskunden per eMail mit. Sechs Wochen Frist setzte T-Online seinen Kunden, hatten sie nach Ablauf dieser Frist nicht widersprochen, wurden sie automatisch auf die neuen, ungünstigeren Konditionen umgestellt. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (WBZ) mahnte T-Online ab. Sie kritisierte, das Schweigen des Kunden könne keine Grundlage für die Wirksamkeit der geänderten Vertragsbedingungen darstellen. Aus diesem Grund klagte die Wettbewerbszentrale gegen T-Online.

Das Telekommunikationsunternehmen verlor diesen Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Die Richter entschieden, dass ein Schweigen des Kunden auf eine ihm per eMail mitgeteilte Änderung der Vertragsgrundlage grundsätzlich nicht ausreiche, um die Vertragsänderung herbeizuführen. Zudem mache diese Ankündigung der geänderten Vertragsbedingungen dem durchschnittlich informierten Kunden nicht deutlich, dass sein Schweigen rechtlich keine Vertragsänderung bedeuten muss. Denn Schweigen im Rechtsverkehr bedeute generell die Ablehnung eines Vertragsangebots. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung hat T-Online bereits Berufung bei dem Oberlandesgericht eingelegt. (Az.: 2-03 O 352/05)

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet
DSL Flatrate
Fragen und Antworten zu DSL

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Irreführende Online-Werbung – Urteil stärkt Schutz von Verbrauchern

Irreführende Online-Werbung

Urteil stärkt Schutz von Verbrauchern

Das Landgericht Darmstadt hat irreführende Online-Werbung untersagt. Beanstandet wurden gefälschte Bewertungssiegel, falsche Sternebewertungen, täuschende Standortangaben und unklare Hinweise auf externe Dienstleister. […]

Google zeigt gelöschte Bewertungen – mehr Transparenz oder Misstrauen?

Google zeigt gelöschte Bewertungen

Mehr Transparenz oder Misstrauen?

Google macht jetzt sichtbar, wie viele Rezensionen Unternehmen löschen lassen. Während Verbraucher dadurch mehr Transparenz erhalten sollen, warnen Experten vor neuen Problemen bezüglich Vertrauen und Manipulation von Online-Bewertungen. […]

Neuer Minderungs-Rechner – Ansprüche bei schlechtem Handyempfang

Neuer Minderungs-Rechner

Ansprüche bei schlechtem Handyempfang

Mit dem neuen Minderungs-Rechner der Verbraucherzentrale NRW können Verbraucher bei schlechtem Handyempfang mögliche Minderungen berechnen und ihre Ansprüche einfacher gegenüber Mobilfunkanbietern durchsetzen. […]

Internetfallen im Urlaub vermeiden – Sicher surfen auf Reisen

Vorsicht

Internetfallen im Urlaub

Ob Urlaub im In- oder Ausland: Wer unterwegs öffentliche WLAN-Netze nutzt oder sein Smartphone an fremden Ladestationen anschließt, setzt sich möglichen Internetfallen aus. Welche Risiken bestehen und wie Reisende ihre Daten und Geräte wirksam schützen können. […]