Urteil – Schadensersatz bei falscher Angabe in Online-Auktion

Urteil - Schadensersatz bei falscher Angabe in Online-Auktion

In Internet-Auktionshäusern wie eBay muss sich der potenzielle Käufer auf die Aussage verlassen, die der Verkäufer über den angebotenen Artikel macht. Nur selten ist es möglich, den Artikel vor dem Kauf in Augenschein zu nehmen. Wenn aber die Artikelbeschreibung nicht der Wahrheit entsprach, ob nun gewollt oder unbeabsichtigt, ist das ein Grund für Streit. Nicht selten treffen sich zwei, die sich auf einer Auktionsplattform im Internet trafen, in solchen Fällen vor Gericht wieder.

Ein Verkäufer hatte in einer Online-Versteigerung ein Teeservice zum Verkauf angeboten. Das Angebot war mit einem Startpreis von 5,- € unter dem Titel `Echt Silbernes Teeservice´ in der entsprechenden Rubrik eingestellt worden. Beschrieben wurde der Artikel unter anderem mit den Worten `Echt Silbernes Teeservice!! Neu!! TOP QUALITÄT´. Der Käufer erhielt den Zuschlag mit einem Endpreis in Höhe von 30,50 €. Doch nach der Lieferung stellte der Käufer fest, dass das Teeservice nicht aus Silber bestand.

Daraufhin verlangte der Käufer, ein der Beschreibung entsprechendes Teeservice geliefert zu bekommen oder ersatzweise Schadensersatz. Der Verkäufer bot dem Käufer jedoch lediglich an, den Artikel gegen Rückzahlung des Kaufpreises und Zahlung der entstandenen Versandkosten zurück zu nehmen. Er als Laie sei der Meinung gewesen, dass das Teeservice aus echtem Silber bestünde und deshalb sei seine Beschreibung lediglich fahrlässig falsch gewesen.

In einem Berufungsverfahren beschäftigte sich das Landgericht Frankfurt a.M. mit dem Vorgang. Das Gericht entschied, dass der Käufer nicht nur den Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags, sondern auch einen Schadensersatzanspruch hat. Er habe in der Annahme auf den Artikel geboten, dass es sich dabei um ein Teeservice aus Silber handele, denn als solches habe es der Verkäufer beschrieben. Dass die Angaben richtig und vollständig zu sein haben, habe der Verkäufer zuvor mit den AGB des Online-Auktionshauses bestätigt. Aus diesem Grund stehe dem Käufer der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Marktwert der Sache zum Zeitpunkt der Ersteigerung. Der Käufer konnte eine Schadensersatzforderung in diesem Fall von 450,- € geltend machen.

Landgericht Frankfurt a.M., Aktz. 2-16 S 3/06 vom 31.01.2007

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

 

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Internet zu langsam? Wenn versprochene Bandbreite nicht ankommt

Internet zu langsam

Wenn versprochene Bandbreite nicht ankommt

Hohe Geschwindigkeiten stehen in vielen Internetverträgen – doch im Alltag kämpfen Nutzer oft mit schwankender Bandbreite und instabilen Verbindungen. Woran das liegt und wann technische Probleme sogar zum Streitfall werden können. […]

Fake-News-Push auf Xiaomi-Handys – Warnung vor perfider Betrugsmasche

Fake-News-Push auf Xiaomi-Handys

Warnung vor perfider Betrugsmasche

Stiftung Warentest hat bei Xiaomi-Smartphones gefälschte Nachrichtenartikel entdeckt, die per Push-Meldung verbreitet werden. Hinter angeblichen Tagesschau-Meldungen verbergen sich Betrugsseiten, die Nutzer zu Geldzahlungen oder zur Preisgabe sensibler Daten verleiten sollen. […]

Gemeinschaft

Zwischen Sportplatz und Bildschirm

Wo findet Gemeinschaft heute statt?

Zwischen Sportplatz und Smartphone: Während lokale Vereine weiterhin Millionen Menschen zusammenbringen, entstehen parallel digitale Gemeinschaften, die rund um die Uhr erreichbar sind. Welche Rolle spielen beide Formen des Miteinanders heute – und warum schließen sie sich nicht gegenseitig aus? […]

Bitcoin als Wertanlage unter Druck – aktuelle Risiken und Alternativen

Bitcoin als Wertanlage unter Druck

Aktuelle Risiken und Alternativen

Der Bitcoin-Kurs gerät zunehmend unter Druck. Es handelt sich um einen unsicheren Markt. Experten warnen vor Vertrauensverlust und starken Schwankungen. Kryptowährung birgt als Wertanlage einige Risiken, die viele Anleger jetzt verunsichern. […]

Neue EU-Zollregeln – ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Neue EU-Zollregeln

Ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Ab Juli entfällt die Zollfreigrenze für China-Importe früher als geplant. Statt einer Pauschale fallen künftig drei Euro pro Warenkategorie an. Die EU will damit Wettbewerb, Produktsicherheit und Umweltaspekte stärken. Für Verbraucher könnten Bestellungen jedoch spürbar teurer werden. […]