Urteil – Schadensersatz bei falscher Angabe in Online-Auktion

Urteil - Schadensersatz bei falscher Angabe in Online-Auktion

In Internet-Auktionshäusern wie eBay muss sich der potenzielle Käufer auf die Aussage verlassen, die der Verkäufer über den angebotenen Artikel macht. Nur selten ist es möglich, den Artikel vor dem Kauf in Augenschein zu nehmen. Wenn aber die Artikelbeschreibung nicht der Wahrheit entsprach, ob nun gewollt oder unbeabsichtigt, ist das ein Grund für Streit. Nicht selten treffen sich zwei, die sich auf einer Auktionsplattform im Internet trafen, in solchen Fällen vor Gericht wieder.

Ein Verkäufer hatte in einer Online-Versteigerung ein Teeservice zum Verkauf angeboten. Das Angebot war mit einem Startpreis von 5,- € unter dem Titel `Echt Silbernes Teeservice´ in der entsprechenden Rubrik eingestellt worden. Beschrieben wurde der Artikel unter anderem mit den Worten `Echt Silbernes Teeservice!! Neu!! TOP QUALITÄT´. Der Käufer erhielt den Zuschlag mit einem Endpreis in Höhe von 30,50 €. Doch nach der Lieferung stellte der Käufer fest, dass das Teeservice nicht aus Silber bestand.

Daraufhin verlangte der Käufer, ein der Beschreibung entsprechendes Teeservice geliefert zu bekommen oder ersatzweise Schadensersatz. Der Verkäufer bot dem Käufer jedoch lediglich an, den Artikel gegen Rückzahlung des Kaufpreises und Zahlung der entstandenen Versandkosten zurück zu nehmen. Er als Laie sei der Meinung gewesen, dass das Teeservice aus echtem Silber bestünde und deshalb sei seine Beschreibung lediglich fahrlässig falsch gewesen.

In einem Berufungsverfahren beschäftigte sich das Landgericht Frankfurt a.M. mit dem Vorgang. Das Gericht entschied, dass der Käufer nicht nur den Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags, sondern auch einen Schadensersatzanspruch hat. Er habe in der Annahme auf den Artikel geboten, dass es sich dabei um ein Teeservice aus Silber handele, denn als solches habe es der Verkäufer beschrieben. Dass die Angaben richtig und vollständig zu sein haben, habe der Verkäufer zuvor mit den AGB des Online-Auktionshauses bestätigt. Aus diesem Grund stehe dem Käufer der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Marktwert der Sache zum Zeitpunkt der Ersteigerung. Der Käufer konnte eine Schadensersatzforderung in diesem Fall von 450,- € geltend machen.

Landgericht Frankfurt a.M., Aktz. 2-16 S 3/06 vom 31.01.2007

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

 

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Fake-Steuerbescheide – LKA warnt vor perfider Betrugsmasche per Post

Fake-Steuerbescheide

LKA warnt vor perfider Betrugsmasche per Post

Wer aktuell Post vom Finanzamt erhält, sollte diese genau überprüfen. Denn das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt vor einer Betrugsmasche mit Fake-Steuerbescheiden, die per Briefpost versendet werden. Mit den Fälschungen versuchen die Betrüger, an Geld zu gelangen. […]

urteil

Online-Glücksspiel in Deutschland

Blick auf die aktuellen Regulierungen

In den vergangenen Jahren hat sich die Glücksspielbranche in Deutschland rasant gewandelt, insbesondere durch neue Regelungen. Diese haben das Online-Glücksspiel klarer strukturiert und den Weg für legale Angebote geebnet. Ein zentraler Meilenstein dabei ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021, der die Regulierung erheblich verändert hat. Doch welche Auswirkungen hat das für Spieler und Anbieter? […]

Neuer Bahnfunk ab 2027 – 5G für weniger Verspätungen und Funklöcher

Neuer Bahnfunk ab 2027

5G für weniger Verspätungen und Funklöcher

Mit dem sogenannten „Future Railway Mobile Communication System“ soll das Bahnfahren in Deutschland revolutioniert werden. Die Echtzeit-Datenübertragung sorgt für mehr Sicherheit im Bahnbetrieb. Ferner sollen lästige Funklöcher entlang der Bahnstrecken dann der Vergangenheit angehören. […]

Mehr Diebstahlschutz für Android – das sind die 3 neuen KI-Features

Mehr Diebstahlschutz für Android

Das sind die 3 neuen KI-Features

Bereits vor Monaten hat Google angekündigt, KI-Features für einen besseren Diebstahlschutz auf die Android-Smartphones zu bringen. Jetzt berichten erste Nutzer auf der ganzen Welt davon, dass die Funktionen auf ihrem Handy angekommen sind. Bis Ende des Jahres sollen weitere Smartphones folgen. […]

Microsoft Support – LKA warnt vor neuer Vorgehensweise der Betrüger

Microsoft Support

LKA warnt vor neuer Vorgehensweise der Betrüger

Dass Kriminelle sich als Mitarbeiter von Microsoft ausgeben, um angeblich Hilfe zu leisten, ist bereits seit vielen Jahren bekannt. Jetzt warnt das LKA Niedersachsen vor einer etwas anderen, besonders perfiden Vorgehensweise beim sogenannten „Tech Support Scam“. […]