
Wer glaubt in dem Internet anonym zu sein, hat sich getäuscht. Dem Nutzer wird von seinem Anbieter eine IP-Adresse zugeteilt, wenn der sich in das Internet einwählt. In der Regel ist das jedes Mal eine andere, also eine dynamische IP-Adresse. Die IP-Adresse ist als eine Hausnummer des Computers im Internet zu verstehen, sie dient der Erreichbarkeit des Computers und er kann durch sie eindeutig identifiziert werden. Selbstverständlich ist das nicht jedem beliebigen Menschen möglich. Welchem Nutzer eine bestimmte IP-Adresse wann zugeteilt war, kann bei dem Anbieter lediglich durch die Behörden erfragt werden. Das dient auch im Falle einer Strafverfolgung dem Auffinden des Täters.
Der speichernde Anbieter ist in den meisten Fällen die Deutsche Telekom, denn es ist ihr Netz und es sind unter anderem ihre DSL-Anschlüsse, die auch als Resale-Produkt von Kunden anderer Anbieter verwendet werden. Bisher speicherte die Telekom solche Verbindungsdaten 80 Tage. Berichten von heise.de zufolge reduziert die Telekom die Dauer der Speicherung nun auf sieben Tage. Das gilt jedoch nur für Kunden eines Pauschaltarifs. Ob auch der Vollanschluss-Anbieter Arcor die Dauer der Speicherung auf wenige Tage reduziert, ist bisher nicht eindeutig geklärt.
Hintergrund dieses Vorgehens ist wohl der Ausgang eines Rechtsstreits, der zuletzt vor dem BGH entschieden wurde. Dem Urteil aus dem Oktober letzten Jahres nach, müssen Verbindungsdaten wie Datenvolumen und die genutzte IP-Adresse von Internetnutzern mit einer Flatrate nach Beendigung der Verbindung gelöscht werden, da es sich um einen zeit- und volumenunabhängigen Tarif zum monatlichen Pauschalpreis handelt, für dessen Rechnungsstellung keine Verbindungsdaten des Nutzers benötigt werden.
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Urteil – Keine Speicherung der Verbindungsdaten durch Internet-Anbieter
Gerichtsurteile – Internet
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