Einfach Millionär werden – Verbraucherzentrale warnt vor Quizteilnahme

Einfach Millionär werden - Verbraucherzentrale warnt vor Quizteilnahme

Einfach Millionär werden, wer möchte das nicht? Viele haben die Hoffnung auf den großen Gewinn noch nicht aufgegeben, spielen Lotto, nehmen an Gewinnspielen teil oder versuchen ihr Glück bei einem Quiz. Das Format des TV-Quiz `Wer wird Millionär„ erfreut sich zum Beispiel grosser Beliebtheit. Nach diesem Schema ist auch das Spiel aufgebaut, das auf der Internetseite millionenquiz.de zu finden ist. Die Verbraucherzentrale warnt aber vor der sorglosen Teilnahme an diesem Quiz. Denn die scheint nur auf den ersten Blick kostenlos zu sein.

Bei dem Aufruf der Internet-Seite erwartet den Nutzer ein Bild wie aus dem Südseeurlaub. Nach dem bekannten Schema `Eine Frage, vier mögliche Antworten´ lockt die Seite den Besucher mit fünf einfachen Fragen. Nach deren Beantwortung soll er sich registrieren, um nach der erfolgreich gemeisterten ersten Gewinnstufe und dem symbolischen Gewinn von einem Euro die Chance auf die Finalrund und somit auf bis zu eine Millionen Euro zu erhalten.

Auf der Seite, die für die Eingabe der privaten Daten vorgesehen ist, kann der registrierungswillige Nutzer in roter Schrift lesen, dass vorsätzliche Falschangaben und Missbrauch zur Anzeige gebracht werden. Auch von einer Gebühr pro Spiel in Höhe von 10,- € ist da recht deutlich die Rede. Dass aber erst auf dieser Seite darauf aufmerksam gemacht wird, so erklärt die Verbraucherzentrale, ermächtige den Verbraucher dazu, die Zahlung später zu verweigern. Denn die Preisinformation müsse bei Abschluss eines Vertrages für den Verbraucher bereits auf der Startseite klar und deutlich ersichtlich sein.

Bei der Verbraucherzentrale häufen sich nämlich seit einigen Tagen Beschwerden von Internet-Nutzern, die von einer Kostenlosigkeit des Fragespiels ausgegangen sind und Rechnungen über mehrere Hundert Euro erhalten haben, berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Verbraucherzentrale riet in ihrer Mitteilung, den Vertrag schriftlich anzufechten oder hilfsweise zu widerrufen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Mittlerweile wurde der Verbraucherzentrale aber bekannt, dass der Betreiber der Website, diead2internet GmbH, eine Annahme der Einschreiben verweigert. Das Unternehmen setze sogar einen Stempel auf die Einschreiben mit dem Wortlaut: Annahme verweigert!!! und einer Emailadresse sowie einer 0900-Rufnummer, auf die zur Bearbeitung von Kundenanfragen verwiesen wird. Die Verbraucherzentrale rät aber, die für 1,49 € pro Minute erreichbare Service-Rufnummer nicht anzuwählen.

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