Abzocke im Internet – Verbraucherzentralen veröffentlichen Umfrageergebnisse

Abzocke im Internet - Verbraucherzentralen veröffentlichen Umfrageergebnisse

Ein Sprichwort sagt: Nichts ist umsonst. Wenn man die Fülle der Angebote in dem Internet betrachtet, die mit dem Wort `gratis´ beworben werden, könnte man meinen, das alte Sprichwort entbehre seiner Grundlage. Doch das stimmt nicht ganz. Zwar gibt es auch in dem Internet einige seriöse, wirklich kostenlose Angebote (wie viele Gratis-SMS Dienste), oft handelt es sich aber um eine Falle. Denn dass für einen mit dem Wort `gratis´ beworbenen Dienst später eine Rechnung kam, haben bereits viele Verbraucher erleben müssen. Der Kostenhinweis für das vermeintliche Gratis-Angebot versteckt sich nämlich oft im Kleingedruckten oder an einer anderen, unauffälligen Stelle. Die Zahl derer, die auf solche Lockangebote hereinfallen, nimmt zu, warnen die Verbraucherschützer. Die diesbezüglichen Anfragen an die Verbraucherzentralen haben sich seit dem letzten Jahr verdoppelt und es trifft nicht nur unerfahrene User.

Mitte September starteten die Verbraucherzentralen eine von dem Bundesverbraucherschutzministerium finanziell geförderte Umfrage und riefen alle Verbraucher auf, ihre Erfahrungen zu schildern. (telespiegel-News vom 14.09.2007) Innerhalb von sechs Wochen, so berichteten die Verbraucherzentralen, haben daran 6.658 Betroffene teilgenommen. Die Hälfte der Teilnehmer sollte für ein Abonnement mit zweijähriger Laufzeit zahlen, das sie angeblich abgeschlossen hatten. Von der anderen Hälfte wurden einmalige Zahlungen verlangt. Die Forderungen sollten für Dienstleistung angefallen sein, für scheinbar kostenlose Online-Ermittlungen von Stammbäumen, Musikdownloads, für Routen- oder Lebenserwartungsberechnungen, SMS-Versand oder Quizspiele.

Etwa zehn Prozent derer, die nach der Inanspruchnahme eines solchen unseriösen Angebots eine Rechnung per Email erhielten, zahlten den geforderten Betrag. Und obwohl sicherlich keines der Unternehmen es auf eine Überprüfung seines Angebots durch ein Gericht ankommen lassen würde, erhielten 57 Prozent derer, die die Forderungen unbeachtet ließen, eine Mahnung mit Androhung eine Klage. Bei 31 Prozent wurde ein Inkassobüro eingeschaltet und rund 20 Prozent erhielten sogar Post von einem Anwalt. Die Verbraucherzentralen fordern den Gesetzgeber angesichts der steigenden, durch Abzockmethoden verursachten Schäden zum Handeln auf. Die Kostenpflicht müsse vor der Inanspruchnahme deutlich erkennbar sein. Auch dürften online geschlossene Verträge nur gültig werden, wenn der Kunde sie mit einer separaten Email bestätige. Verträge, die auf Wettbewerbsverstößen basieren, sollten unbefristet widerrufen werden können und die Verbraucher Ersatz für entstandene Schäden bekommen, verlangen sie.

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