Urteil – Während roter Ampelphase mit dem Handy telefonieren

Urteil - Während roter Ampelphase mit dem Handy telefonieren

In der einen Hand das Mobiltelefon und in der anderen das Steuer des PKW, wird ein Autofahrer in einer solchen Situation von den Gesetzeshütern erwischt, kann das teuer werden. Doch trotz drohender Strafen und obwohl auch der Verstand eigentlich dagegen sprechen sollte, wollen es sich einige Autofahrer nicht verkneifen. Der Mensch kann aber nun einmal nicht beides gleichzeitig, sich auf das Mobiltelefon und auf den Straßenverkehr konzentrieren und bereits ein kleiner Moment der Ablenkung kann ein großes Unglück verursachen.

Gegen die Uneinsichtigkeit mancher Fahrer helfen aber anscheinend weder eindringliche Worte noch gesetzliche Strafen. Oft schon mussten sich Gerichte mit Autofahrern beschäftigen, die mehr oder minder gute Ausreden hatten, warum sie während der Fahrt ihr Handy benutzten. In manchen Fällen jedoch schießen die Ordnungshüter wohl etwas über das Ziel hinaus. Doch wer kann ihnen das bei der unklaren Gesetzeslage übel nehmen?

Ein Mann hatte vor einer auf Rot geschalteten Ampel den Motor ausgeschaltet und telefonierte mit seinem Handy. Dabei wurde er gesehen und sollte wegen der Handynutzung am Steuer eine Strafe erhalten. Das Amtsgericht Kempten rechtfertigte das mit der Begründung, durch das Handy wäre er vom Straßenverkehr abgelenkt worden, wenn die Ampel plötzlich auf Grün geschaltet hätte und er seine Fahrt hätte fortsetzen müssen. Das Oberlandesgericht Bamberg hob dieses Urteil jedoch auf. Bei ausgeschalteten Motor das Handy zu benutzen sei nicht rechtswidrig, auch nicht vor einer Ampelanlage.

(Oberlandesgericht Bamberg, Aktz.: 3 Ss OWi 1050/2006)

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Gerichtsurteile – Handy

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