Urteil zum Preishopping im Internet-by-Call

Urteil

Extremes Tarifhopping im Internet-by-Call-Tarif ist Betrug

Ein Telekommunikationsunternehmen hatte Kunden auf Zahlung von Verbindungsentgelten verklagt. Die Kunden hatten zuvor einen Call-by-Call Tarif des Providers verwendet. Als sie dessen Einwahlnummer hinterlegten, war der Preis sehr günstig, kurzfristig wurde er aber auf das bis zu 60-Fache angehoben. Das sei Betrug, urteilte das Gericht. […]

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