Urteil – Extremes Tarifhopping im Internet-by-Call-Tarif ist Betrug

Urteil zum Preishopping im Internet-by-Call

Wenn kein DSL verfügbar ist oder aus anderen Gründen kein Breitbandinternetanschluss genutzt werden kann, ist das Internet-by-Call eine DSL-Alternative. Über den Analog- oder ISDN-Festnetzanschluss wird mit dem Modem eine Telefonnummer angewählt und über diese Verbindung kann dann gesurft werden. Abgesehen davon, dass die Verbindung verhältnismäßig langsam ist, genießen die Nutzer nicht die Bequemlichkeit, die eine Internetflatrate mit sich bringt. Abgerechnet wird mit einem Internet-by-Call Anbieter meist pro Minute. Wirklich günstig ist das nur, wenn einer der preiswertesten Tarife genutzt wird. Doch deren Preise werden oft geändert. Mischkalkulation nennt sich das und beschreibt, was sparsame Internet-by-Call-Nutzer auf Trab hält: heute billig, morgen teuer.

Einige Internet-by-Call Anbieter nehmen besonders drastische Preissprünge vor und scheuen auch vor Tricks am Rande der Legalität nicht zurück. Fatal ist, dass die Anbieter ihre Kunden nicht direkt informieren müssen und so tappen ahnungslose Nutzer in die gestellten Fallen. Das Amtsgericht Kempten entschied zugunsten der Nutzer über einen Fall von Preishopping. Der Anbieter hatte den Preis seines Tarifs praktisch über Nacht um das bis zu 60-fache erhöht.

Das klagende Telekommunikationsunternehmen verlangte von einem Kunden 186,10 € zzgl. Mehrwertsteuer. Der Kunde hatte die Einwahlnummer eines Call-by-Call Tarifs in seinem Modem hinterlegt, der zu diesem Zeitpunkt 0,19 Cent pro Minute kostete. Dann übertrug der Anbieter die Einwahlnummer auf einen neuen, wesentlich teureren Tarif. Unter dem bisherigen Tarifnamen wurde der bisherige Preis berechnet, jedoch mit einer neuen Einwahlnummer. Nutzer, die die bisherige Einwahlnummer weiterhin verwendeten, zahlten das bis zu 60-Fache des ehemaligen Preises.

Dabei handele es sich um Betrug im Sinne von Paragraph 268 StGB, urteilte das Gericht. Der Nutzer habe von dem Provider einen „Tarif„ angeboten bekommen, den er „einrichten„ solle. Diese Aussage suggeriere, dass der Preis dieses Angebots für einen längeren Zeitraum gelte. Sei dies nicht der Fall und der Preis nur einen Tag oder wenige Stunden gültig, müsse das Angebot „Tagespreis„ oder Stundenpreis„ genannt werden. Der Verbraucher müsse nicht davon ausgehen, dass ohne Vorwarnung Preisänderungen vorgenommen werden, die zwar im Internet einsehbar seien, deren Sinn es aber sei, dass der Verbraucher sie übersehe.

Obwohl bei jeder Interneteinwahl ein separater Vertrag abgeschlossen werde, bestehe ein „Dauerschuldverhältnis„. Deshalb verstoße das Geschäftsgebaren des Anbieters gegen Treu und Glauben. Die Vertragsgestaltung ziele darauf aus, den Verbraucher in eine Preisfalle zu locken, das System beruhe auf einer Täuschung des Verbrauchers. Wenn ein Preis mit wenigen Cent richtig kalkuliert sei, sei eine solch drastische Erhöhung zudem ein Fall von Wucher. Das Rechtsgeschäft verstoße gegen die guten Sitten, „da jemand unter Ausnutzung seiner Unerfahrenheit ohne es zu wissen Vermögensvorteile verspricht, die in einem auffallenden Missverhältnis zur Leistung stehen.„ Aus diesem Grund sei das Geschäft nichtig, was wiederum zur Folge habe, dass keine Zahlungspflicht bestehe.

Amtsgericht Kempten, Aktz.. 1 C 542/11 vom 25.05.2011

Weitere Informationen

Urteil – Internet-by-Call Preiserhöhung kann Wucher sein
Gerichtsurteile Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Achtung: Polizei warnt – raffinierte, neue WhatsApp-Betrugsmasche

Achtung: Polizei warnt

Raffinierte, neue WhatsApp-Betrugsmasche

Die Polizei warnt vor einer neuen WhatsApp-Betrugsmasche. Kriminelle übernehmen Konten über gefälschte Links und kontaktieren anschließend Freunde und Familie, um Geld zu erbeuten. Mit wenigen Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren. […]

Samsung Galaxy Z Fold 8 & Fold 8 Ultra – das sind die neuen Modelle

Samsung Galaxy Z Fold 8 & Fold 8 Ultra

Das sind die neuen Modelle

Mit dem Galaxy Z Fold 8, dem Fold 8 Ultra und dem Galaxy Z Flip 8 stellt Samsung seine neue Foldable-Generation vor. Im Fokus stehen leichtere Gehäuse, leistungsstarke Hardware, verbesserte Kameras und zahlreiche neue Funktionen. […]

WhatsApp macht die Handynummer unsichtbar – die Benutzernamen kommen

WhatsApp macht die Handynummer unsichtbar

Die Benutzernamen kommen

Künftig können WhatsApp-Nutzer statt ihrer Telefonnummer einen Benutzernamen verwenden. Die Neuerung schützt die Privatsphäre, birgt aber auch neue Risiken. Andere Messenger wie Signal, Telegram und Co. bieten die Funktion bereits an. […]

Wichtiges BGH-Urteil – Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Wichtiges BGH-Urteil

Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich der Kündigung dienen darf. Zusätzliche Angebote wie Vertragsunterbrechungen oder Werbehinweise verstoßen gegen § 312k BGB und sind unzulässig. […]

BKA zerschlägt Phishing-Plattform Kratos – 200 Server abgeschaltet

BKA zerschlägt weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“

Hunderttausende Opfer betroffen

Gemeinsam mit US-Ermittlern hat das BKA die weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“ zerschlagen. Mehr als 200 Server wurden abgeschaltet, der mutmaßliche Administrator in Indonesien festgenommen und Hunderttausende potenzielle Opfer geschützt. […]