Bundesverfassungsgericht – Handyverbot am Steuer ist verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht - Handyverbot am Steuer ist verfassungsgemäß

Wenn ein Autofahrer, mit einer Hand das Handy am Ohr und mit der anderen Hand das Steuer haltend, über Deutschlands Straßen manövriert, verhält er sich nicht nur leichtsinnig. Er kann auch dafür belangt werden. Seit dem 01. April 2004 kostet es 40,- € und einen Punkt in Flensburg, wenn man sich mit dem Handy am Steuer erwischen lässt. Kommt es zu einem Unfall, kann der telefonierende Fahrer sogar wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt werden. Mit beiden Händen am Steuer fahren und trotzdem telefonieren ist durch die Nutzung einer Freisprecheinrichtung möglich. Die hat die promovierte Rechtsanwältin, deren Verfassungsbeschwerde abgewiesen wurde, offensichtlich nicht benutzt.

Innerhalb eines kurzen Zeitraums war sie viermal mit dem Handy am Steuer erwischt worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht verhängte aufgrund der Hartnäckigkeit, mit der sie das Handyverbot am Steuer missachtete, das sechsfache Bußgeld, nämlich 240,- € und ließ sie wissen, dass es nicht an der Verfassungsmäßigkeit des Handyverbots zweifle. Das Verbot sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Juristin fühlte sich nämlich in ihrem Persönlichkeitsrecht und in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt. Sie legte Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies die Beschwerde ohne eine weitere Begründung ab und bestätigte damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts.

Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen: 2 BvR 525/08 vom 18. April 2008

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