Entbündeltes DSL – Bundesnetzagentur legt Entgelte für IP-Bitstrom-Zugang fest

Entbündeltes DSL - Bundesnetzagentur legt Entgelte für IP-Bitstrom-Zugang fest

Im August des letzten Jahres kündigte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth an, dass die Dt. Telekom ihren Wettbewerbern zukünftig auch entbündelte Breitbandzugänge zur Verfügung stellen muss. Die Dt. Telekom war in einer vorab ergangenen Regulierungsverfügung dazu verpflichtet worden, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des Internetprotokolls zu gewähren. Ein neues Produkt namens `IP-Bitstrom-Zugang´ ermöglicht den Wettbewerbern der Dt. Telekom, ihren Kunden DSL-Anschlüsse ohne einen Dt. Telekom Telefonanschluss als Basis anzubieten (DSL ohne Telefonanschluss). Für das neue Vorleistungsprodukt hatte die Dt. Telekom Vorschläge unterbreitet, die jedoch von der Bundesnetzagentur nachgebessert wurden.

Ebenso wie für die Überlassung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten letzten Meile, darf die Dt. Telekom von ihren Wettbewerbern für die Überlassung des IP-Bitstrom-Zugangs ein Entgelt verlangen. Die Bundesnetzagentur genehmigte nun die Entgelte und blieb unter den Erwartungen der Dt. Telekom. Für Wettbewerber wird es weiterhin günstiger sein, eigene Infrastrukturen auszubauen und nur die sogenannte `Letzte Meile´ von der Dt. Telekom anzumieten, als die Stand-alone-Variante zu nutzen. Wettbewerber, die bei dem Netzinhaber Dt. Telekom einen solchen DSL-Anschluss ohne Telefonanschluss für ihre Kunden anmieten, zahlen für eine Bandbreite von durchschnittlich 50 kbit/s monatlich netto 19,05 €. Für eine größere durchschnittliche Bandbreite von 75 kbit/s darf die Dt. Telekom ihren Wettbewerbern 20,05 € pro Monat berechnen. Die einmalige Einrichtungsgebühr wurde auf 45,09 € festgelegt. Möchte der Wettbewerber seinen Kunden über den IP-Bistrom-Zugang ebenfalls einen Telefonanschluss anbieten, fallen höhere Entgelte an. Die Entgeltgenehmigung ist bis zum 30. Juni 2009 befristet.

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