Urteil – IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten

Urteil - IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten

Die IP-Adresse ist die Telefonnummer eines Computers im Internet. Üblicherweise bekommen Internetnutzer eine dynamische IP-Adresse von ihrem Internet Provider zugeteilt. Diese Ziffernfolge wird seinem Anschluss nur für eine gewisse Zeit zugeteilt, nämlich solange, bis er die Internetverbindung beendet. Wählt sich der Internetnutzer erneut ein, bekommt er eine neue IP-Adresse für den Zeitraum der Verbindung. Anhand der IP-Adresse, der temporären `Telefonnummer´ seines Computers, und dem Zeitpunkt der Nutzung kann der Anschluss des Nutzers identifiziert werden. Doch nur der Internetprovider kann die IP-Adresse dem Namen und Adressdaten seiner Kunden zuordnen, was er nur im Ausnahmefall tun darf. (Das kann zum Beispiel den Strafverfolgungsbehörden helfen, gegen Verstöße in dem Internet vorzugehen.)

Der Betreiber eines Internetportals wurde auf Unterlassung verklagt, weil er die IP-Adressen seiner Besucher in Logfiles (Protokoll-Dateien) speicherte. Das sei unzulässig, weil IP-Adressen einem bestimmten Anschluss und somit einer Person zugeordnet werden könnten, also personenbezogene Daten seien, meinte der Kläger. Durch das Vorgehen des Betreibers werde der Datenschutz verletzt, wenn die Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus gespeichert würden. (Der weitere Vorwurf wegen unlauteren Wettbewerb wurde ein anderes Gericht verwiesen, sodass in diesem Fall nur über die Speicherung der IP-Adressen in den Logfiles zu entscheiden war.)

Die Klage wurde abgewiesen. Der Kläger sei ohnehin nicht betroffen, weil er die Internetseite des Beklagten nicht besucht habe. Zudem seien dynamische IP-Adresse keine personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. Es fehle die notwendige Bestimmbarkeit. Die sei gegeben, wenn der Webseitenbetreiber ohne besonderen Aufwand erkennen könne, welche Person hinter der IP-Adresse stehe. Da dieses nicht der Fall sei, fehle eine Voraussetzung für den Unterlassungsanspruch. Dynamische IP-Adressen können für einen Betreiber eines Internetportals keine personenbezogenen Daten darstellen, urteilte das Gericht.

Das Urteil war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig.
Ein anderes Gericht hatte bereits gegenteilig geurteilt. Das Amtsgericht Berlin Mitte hatte entschieden, dass dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten seien (Aktz. 5 C 314/06).

Amtsgericht München, Aktz.: 133 C 5677/08, Urteil vom 30.09.2008

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