Urteil – Dt. Telekom muss weiterhin Call-by-Call ermöglichen

Urteil Call-by-Call

Seit rund 10 Jahren ist die Dt. Telekom von dem Gesetzgeber verpflichtet, ihren Kunden an einem Telefonanschluss Call-by-Call zu ermöglichen. Dabei wählt der Kunde an seinem Telefonanschluss vor dem eigentlichen Gespräche eine sogenannte Vorvorwahl, um über den Call-by-Call-Anbieter statt über seinen Telefonanbieter Dt. Telekom zu telefonieren. Die Möglichkeit, Call-by-Call zu nutzen, haben nur Telefonkunden der Dt. Telekom. Das Unternehmen wurde wegen seiner damaligen Monopolstellung dazu verpflichtet, Call-by-Call zuzulassen. So sollte die Marktmacht der Dt. Telekom gebrochen werden.

Auch weiterhin wird die Dt. Telekom seinen Kunden ihren Kunden die Möglichkeit des Call-by-Call und auch der Preselection (feste Voreinstellung auf einen anderen Telefondienstanbieter) gewähren. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig, das mit seinem Urteil eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur weitgehend bestätigte. Diese wurde von der Dt. Telekom zusammen mit zwei Tochterunternehmen angefochten.

Die Bundesnetzagentur hatte festgestellt, dass die Dt. Telekom in dem nationalen Festnetz noch immer über beträchtliche Marktmacht verfügt und das Unternehmen deshalb unter anderem verpflichtet, seinen Kunden weiterhin Call-by-Call zu ermöglichen. Das Gericht unterstrich die Feststellung der Bundesnetzagentur und erklärte, dass sich bereits ein gewisses Maß an Wettbewerb habe entwickeln können und diese Entwicklung durch den Wegfall der Verpflichtung gefährdet wäre. Die Dt. Telekom wollte sogenannte Systemlösungen, die sie mit einzelnen Kunden individuell aushandelt, von der Regulierung ausgenommen wissen. Es sei nicht relevant, ob das Unternehmen die betreffenden Leistungen standardmäßig anbietet oder im Einzelfall individuell aushandelt, sagten die Richter. Das Bedürfnis nach Regulierung der Märkte für Festnetzanschlüsse und für Inlandsgespräche bestehe im Grundsatz.

Auch die behördliche Kontrolle der Anschluss- und Verbindungsentgelte sei im Interesse der Telefonkunden erforderlich, urteilte das Bundesverwaltungsgericht und gab der Bundesnetzagentur auch in diesem Punkt Recht. Die Klage des Unternehmens war bereits in den vorherigen Instanzen im Wesentlichen abgewiesen worden.

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig, Aktz.: 6 C 38.07 vom 29.10.2008

Weitere Informationen

Call-by-Call – Ortsgespräche
Call-by-Call – Ferngespräche
Call-by-Call – Festnetz zu Handy
Call-by-Call – Ausland alle Länder weltweit
Call-by-Call richtig nutzen und günstig telefonieren

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Fake-News-Push auf Xiaomi-Handys – Warnung vor perfider Betrugsmasche

Fake-News-Push auf Xiaomi-Handys

Warnung vor perfider Betrugsmasche

Stiftung Warentest hat bei Xiaomi-Smartphones gefälschte Nachrichtenartikel entdeckt, die per Push-Meldung verbreitet werden. Hinter angeblichen Tagesschau-Meldungen verbergen sich Betrugsseiten, die Nutzer zu Geldzahlungen oder zur Preisgabe sensibler Daten verleiten sollen. […]

Gemeinschaft

Zwischen Sportplatz und Bildschirm

Wo findet Gemeinschaft heute statt?

Zwischen Sportplatz und Smartphone: Während lokale Vereine weiterhin Millionen Menschen zusammenbringen, entstehen parallel digitale Gemeinschaften, die rund um die Uhr erreichbar sind. Welche Rolle spielen beide Formen des Miteinanders heute – und warum schließen sie sich nicht gegenseitig aus? […]

Bitcoin als Wertanlage unter Druck – aktuelle Risiken und Alternativen

Bitcoin als Wertanlage unter Druck

Aktuelle Risiken und Alternativen

Der Bitcoin-Kurs gerät zunehmend unter Druck. Es handelt sich um einen unsicheren Markt. Experten warnen vor Vertrauensverlust und starken Schwankungen. Kryptowährung birgt als Wertanlage einige Risiken, die viele Anleger jetzt verunsichern. […]

Neue EU-Zollregeln – ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Neue EU-Zollregeln

Ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Ab Juli entfällt die Zollfreigrenze für China-Importe früher als geplant. Statt einer Pauschale fallen künftig drei Euro pro Warenkategorie an. Die EU will damit Wettbewerb, Produktsicherheit und Umweltaspekte stärken. Für Verbraucher könnten Bestellungen jedoch spürbar teurer werden. […]

Die 26er-Reihe ist da – die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Die 26er-Reihe ist da

Die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Samsung bringt mit der Galaxy-S26-Reihe drei neue Flaggschiffe auf den Markt. Während S26 und S26+ nur kleinere Änderungen bieten, überzeugt das S26 Ultra mit stärkerer Kamera, Datenschutzdisplay und Top-Hardware. Auch neue KI-Funktionen gehören zur Ausstattung. […]