Urteil des BGH – Haftung bei starker Nutzung des Internetzugangs

Urteil des BGH zu Haftung bei ploetzlich ansteigender Kosten durch Internetzugang

Der Inhaber eines Telefonanschlusses hatte mit einem Telekommunikationsanbieter einen Vertrag geschlossen. Von dem Provider wurde ihm ein Internettarif zur Verfügung gestellt, der ein monatliches Zeitkontingent beinhaltete. Für die über dieses Kontingent hinausgehende Nutzung wurden vertragsgemäß zusätzliche Gebühren berechnet. Der Kunde zahlte jahrelang lediglich den Pauschaltarif in Höhe von monatlich 19,79 € für 40 Inklusivstunden und ein Sicherheitspaket. Dann stieg die Rechnungshöhe plötzlich auf rund 290,- € an. In den sieben Folgemonaten wurden dem Kunden sogar durchschnittlich rund 600,- € pro Monat berechnet.

Die Rechnungssumme wurde jeweils von dem Bankkonto des Kunden eingezogen. Schließlich bemerkte der Kunde den Anstieg der Kosten und beanstandete die Rechnung. Daraufhin stellte der Anbieter den Tarif des Kunden auf eine Flatrate, also einen Pauschaltarif ohne Zeit- und Volumenbegrenzung, um.

Der Kunde verlangte letztlich vor Gericht die Rückzahlung der Kosten der letzten Monate abzüglich der Gebühren für eine Flatrate und das Sicherheitspaket. Der Anbieter konterte, die in Rechnung gestellten Internetverbindungen haben unstreitig bestanden. Sie seien sogar nach der anbieterseitigen Zwangstrennung wiederhergestellt worden, die alle 24 Stunden erfolgt.

Mit seiner Klage hatte der Kunde in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Revision teilweise begründet sei, hob die Entscheidung der Vorinstanz auf und wies die Sache an das Berufungsgericht zurück. Ein Anschlussinhaber müsse alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine unerwünschte Nutzung durch Dritte zu unterbinden. Vorausgesetzt, ihm stehen die notwendigen technischen Mittel zur Verfügung, sei der Anbieter verpflichtet, den Kunden auf eine Kostenexplosion hinzuweisen und Schadensbegrenzung zu betreiben. Ignoriere der Kunde allerdings trotz seines Wissens um die unberechtigte Nutzung durch Dritte den Missbrauch des Anschlusses und ergreife keine Gegenmaßnahmen, könne dies die Haftung des Anbieters zurücktreten lassen.

BGH Aktz. III ZR 71/12 vom 19.07.2012

Mehr Informationen

Gerichtsurteile Internet
Gerichtsurteile Telefonanschluss

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Gemeinschaft

Zwischen Sportplatz und Bildschirm

Wo findet Gemeinschaft heute statt?

Zwischen Sportplatz und Smartphone: Während lokale Vereine weiterhin Millionen Menschen zusammenbringen, entstehen parallel digitale Gemeinschaften, die rund um die Uhr erreichbar sind. Welche Rolle spielen beide Formen des Miteinanders heute – und warum schließen sie sich nicht gegenseitig aus? […]

Bitcoin als Wertanlage unter Druck – aktuelle Risiken und Alternativen

Bitcoin als Wertanlage unter Druck

Aktuelle Risiken und Alternativen

Der Bitcoin-Kurs gerät zunehmend unter Druck. Es handelt sich um einen unsicheren Markt. Experten warnen vor Vertrauensverlust und starken Schwankungen. Kryptowährung birgt als Wertanlage einige Risiken, die viele Anleger jetzt verunsichern. […]

Neue EU-Zollregeln – ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Neue EU-Zollregeln

Ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Ab Juli entfällt die Zollfreigrenze für China-Importe früher als geplant. Statt einer Pauschale fallen künftig drei Euro pro Warenkategorie an. Die EU will damit Wettbewerb, Produktsicherheit und Umweltaspekte stärken. Für Verbraucher könnten Bestellungen jedoch spürbar teurer werden. […]

Die 26er-Reihe ist da – die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Die 26er-Reihe ist da

Die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Samsung bringt mit der Galaxy-S26-Reihe drei neue Flaggschiffe auf den Markt. Während S26 und S26+ nur kleinere Änderungen bieten, überzeugt das S26 Ultra mit stärkerer Kamera, Datenschutzdisplay und Top-Hardware. Auch neue KI-Funktionen gehören zur Ausstattung. […]